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Keine neue Bürokratie aus Brüssel

Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung auf Fahrzeuge unter 3,5t konnte verhindert werden

02.05.2010

Brüssel, 29. April 2010 - Bei der Abstimmung über die Arbeitszeitrichtlinie im Transportgewerbe konnte eine Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung auf Fahrzeuge unter 3,5t verhindert werden. Die Ausweitung der Tachographenpflicht ist damit vom Tisch. Der ZGV begrüßt diese vernünftige Entscheidung ausdrücklich. Hätte sich der Vorschlag für eine Ausweitung der Tachographenpflicht auf alle gewerblichen Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen durchgesetzt, wären erhebliche und unnötige Kosten für kleine und mittlere Unternehmen entstanden.

Der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im EP, war Wortführer gegen eine Ausdehnung. Er sprach sich noch einmal entschieden gegen die Erweiterung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auf Fahrzeuge unter 3,5t aus. Dies schaffe nur neue Bürokratie und Kosten. Denn: Digitale EG-Kontrollgeräte müssten in alle gewerblich genutzten Fahrzeuge eingebaut werden, damit entstünden weitere Dokumentationspflichten. Es gebe keine Notwendigkeit für derartig drastische, kostenintensive Maßnahmen, betonte Mann. Die EU müsse sich wieder stärker auf ihr Vorhaben besinnen, Bürokratie zu verhindern.

Die Ausschuss-Mehrheit lehnte den Vorschlag der Kommission ab, Selbstständige Kraftfahrer aus der Richtlinie auszunehmen. Über diesen Vorschlag muss nun das Plenum des EP entscheiden.

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