Kartellstrafen zur Finanzierung von Verbraucherverbänden?
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fordert eine stärkere Finanzierung der Verbraucherarbeit durch Kartellbußen.Sie hat am 21.3.2012 in Berlin ein Rechtsgutachten vorgestellt, das die Möglichkeiten für neue Regelungen beschreibt. Der MITTELSTANDSVERBUND kritisiert sowohl das Gutachten als auch die daraus abgeleiteten Forderungen.
22.03.2012
Berlin, 21. März 2012. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalenfordert eine stärkere Finanzierung der Verbraucherarbeit durch Kartellbußen. Verbraucherschutzminister Remmel hat am 21.3.2012 in Berlin ein Rechtsgutachten des Konstanzer Rechtsprofessors Karl-Heinz Fezer vorgestellt, das die Möglichkeiten für neue Regelungen beschreibt. Der MITTELSTANDSVERBUND kritisiert sowohl das Gutachten als auch die daraus abgeleiteten Forderungen.
Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren mehrfach Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Remmel kritisiert daran:„Das Geld aus Kartellbußen verschwindet im Bundeshaushalt, ohne dass die Verbraucherinnen und Verbraucher direkt etwas davon haben“.
Der Konstanzer Rechtsprofessor Karl-Heinz Fezer spricht sich in seinem Gutachten (download hier)im Auftrag des NRW-Verbraucherschutzministeriums dafür aus, ein zweckgebundenes Sondervermögen des Bundes einzurichten. Hier sollen ein Teil der Kartellbußen, aber auch Unrechtserlöse aus Verstößen gegen die Bestimmungen des lauteren und fairen Wettbewerbs einfließen. Aus diesem Sondervermögen sollen die Verbraucherverbände in Deutschland eine zusätzliche Unterstützung erhalten.
Fezer schlägt verschiedene Maßnahmen vor, um wettbewerbswidriges und unlauteres Verhalten besser sanktionieren zu können. So sollen die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorgesehenen Regelungen zur Abschöpfung von Unrechtsgewinnen vereinfacht werden.
Neben dem Präsidenten des Bundeskartellamts Andreas Mundt, und dem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Dr. Bernhard Heitzer lehnten auch Vertreter der Wirtschaftsverbände diese Vorschläge mit deutlichen Worten ab.
So kommen die durch die Kartellbehörden erzielten Bußgelder und abgeschöpften Mehrerlöse dem Bundeshaushalt und damit letztlich allen Steuerzahlern und Verbrauchern zugute. Eine Zweckbindung dieser Erlöse zugunsten der Verbraucherverbände ist dazu nicht angezeigt.
Auch die von Fezer vorgeschlagene verschuldensunabhängige Abschöpfung von Mehrerlösen bei gleichzeitiger Pauschalierung derselben sowie eine ebenfalls geforderte Beweislastumkehr zu Lasten der beschuldigten Unternehmen schießt weit über das Ziel einer effektiven Kartellrechtsdurchsetzung hinaus. Neben dem sehr erfolgreich und effizient arbeitenden Bundeskartellamt ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES keine weitere Institution zur Verfolgung derartiger Verstöße notwendig.