Kartellrechtserleichterung für Verbundgruppen durch die neuen EU-Leitlinien? MITTELSTANDSVERBUND im Dialog mit Studierenden und Kartellrechtsexperten
Im Rahmen des Forums Kartellrecht der Universität Münster schilderte Dr. Günther Schulte, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des MITTELSTANDSVERBUNDES, den Studierenden sowie Experten aus Wissenschaft und Kartellrechtspraxis die Auswirkungen der neuen Horizontalleitlinien für Verbundgruppen.
28.01.2011
Münster, 21. Januar 2011. Erleichtern die neuen Horizontalleitlinien der EU die Kooperationspraxis für mittelständische Verbundgruppen in Deutschland und Europa? Diese Frage stand im Mittelpunkt des Vortrages, den Dr. Günther Schulte, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Mittelstandsverbundes, auf Einladung vonProfessor Dr. Theresia Theurl und Professor Dr. Petra Pohlmann auf dem Forum Kartellrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster präsentierte.
Neben dem Fachdiskurs war es dabei Ziel von Dr. Schulte, den Studierenden die Besonderheiten von Verbundgruppen nahezubringen: „Es ist uns ein großes Anliegen, die Führungskräfte von morgen darüber aufzuklären, welche erheblichen Effizienzvorteile Kooperationen und Verbundgruppen für die mittelständische deutsche Wirtschaft besitzen“, betonte er. Davon ausgehend gehe es darum, die Studierenden der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften für die kartellrechtliche Problematik, die sich in der Verbundgruppenpraxis stellt, zu sensibilisieren.
Neben Schulte beleuchteten weitere namhafte Kartellrechtsexperten die neuen EU-Leitlinien für horizontale Vereinbarungen. Aus Sicht der Regulierungsbehörden berichteten Dr. Henning Leupold, Europäische Kommission, und Dr. Fabian Theurer, Bundeskartellamt, über Hintergründe und Entwicklungen der neuen Regeln. Aus Perspektive der Anwaltschaft berichtete Dr. Ellen Braun, Allen Overy LLP, insbesondere über die neuen Regelungen zum Informationsaustausch: „Der Teufel steckt im Detail!“ So können zahlreiche Informationsmöglichkeiten aus Risikogesichtspunkten häufig nicht so genutzt werden, wie es sinnvoll wäre. Auch in der Versicherungswirtschaft sei der horizontale Informationsaustausch mit besonderen kartellrechtlichen Schwierigkeiten verbunden, schilderte Jochen Burrichter, Hengeler Mueller. Dr. Wolfgang Nothhelfer, PwC Economics, zog aus Sicht der Unternehmensberatung schließlich ein Fazit: Die neuen Leitlinien könnten zwar als wichtige Referenz bei der Beratung dienen — diese müsse häufig jedoch auch weiterhin durch Anwälte erfolgen.