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Kampf gegen Steuerbetrug: EU-Kommission schlägt Maßnahmen für eine einheitliche Reaktion auf Karussellbetrug in bestimmten Sektoren vor

Neuer Richtlinienvorschlag ist jetzt online abrufbar

26.09.2009

Die Europäische Kommission hat heute als Reaktion auf neue, besorgniserregende Betrugsformen, die in mehreren Mitgliedstaaten gemeldet werden, einen Vorschlag für eine fakultative befristete Anwendung des Reverse Charge-Verfahrens auf Lieferungen bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen angenommen, damit die Mitgliedstaaten in der gesamten EU einheitlich gegen Karussellbetrug vorgehen können.

Bei den neuen Betrugsformen handelt es sich insbesondere um Zertifikate für Treibhausgasemissionen, bei denen es im vergangenen Sommer zu Mehrwertsteuerbetrug gekommen ist. Der Vorschlag umfasst Evaluierungs- und Informationspflichten für die Mitgliedstaaten, die es erlauben, die Wirksamkeit der Maßnahmen genau zu bestimmen.

Der Richtlinienvorschlag erlaubt es den Mitgliedstaaten, das das Reverse Charge -Verfahren auf Lieferungen von fünf Kategorien besonders betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen anzuwenden; diese sind:

  • Computerchips,
  • Mobiltelefone,
  • Edelmetalle,
  • Parfums und
  • Treibhausgasemissionszertifikate.

Mit dem Reverse Charge —Verfahren verfügen die Mitgliedstaaten nach Aussagen der Europäischen Kommission über ein wirksames Instrument, um besorgniserregende Betrugsphänomene flexibel zu bekämpfen, gleichzeitig aber einheitlich auf Karussellbetrug zu reagieren und eine Verlagerung des Betrugs verhindern zu können.

Der Richtlinienvorschlag kann im Internet unter der folgenden Adresse aufgerufen werden:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/common/legislation/proposals/taxation/COM(2009)511_de.pdf

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Dr. Günther Schulte, ZGV-Büro Köln/Brüssel: g.schulte@zgv-online.de

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