Kabinettspaket Bürokratieabbau: Großer Wurf oder Mogelpackung?
Die Bundesregierung hat am 14. Dezember ein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau beschlossen, mit dem die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 1,6 Milliarden gesenkt werden sollen. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Vorstoß und drängt auf schnelle Umsetzung - warnt aber auch vor versteckten neuen Belastungen.
22.12.2011
Im Einzelnen initiiert die Regierung insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Reduzierung der Aufbewahrungsfristen für Belege nach dem Steuer-, Handels- und Sozialversicherungsrecht auf fünf Jahre
- Vereinfachung von Anforderungen an die Finanz- und Lohnbuchhaltung
- Stärkung von E-Goverment und Schaffung vereinfachter digitaler Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Verwaltung
- Einführung der fortgeschrittenen elektronischen Signatur für Unternehmen
- Ermöglichung der elektronischenAnmeldungvonAusbildungsverhältnissen
- Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
„Das Maßnahmenpaket ist insgesamt ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Wachstumskräfte im deutschen Mittelstand“, begrüßt MITTELSTANDSVERBUND-Hauptgeschäftsführer Dr. Ludwig Veltmann den Vorstoß der Bundesregierung.
Insbesondere die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und andere Belege von zehn auf fünf Jahre sei dringend notwendig und berge erhebliches Einsparpotenzial. Auch die Erleichterungen im elektronischen Schriftverkehr und die Schaffung einfacher digitaler Schnittstellen zwischen Unternehmen und Verwaltungen würden den betrieblichen Alltag unzähliger kleiner und mittlerer Unternehmen deutlich erleichtern. „Nun gilt es, diesen wichtigen Maßnahmen konsequent umzusetzen — und ihren Erfolg zu kontrollieren!“, so Dr. Veltmann.
Gleichzeitig warnt DER MITTELSTANDSVERBUND aber auch vor versteckten neuen Bürokratielasten, die ebenso im geschnürten Maßnahmenpaket enthalten seien. So berge die Angleichung der deutschen an die europäische Fusionskontrolle neue bürokratische Belastungen. Insbesondere der Wechsel zum SIEC-Test als entscheidendes Kriterium der Fusionskontrolle führe zu einer Fülle von unbestimmten Rechtsbegriffen und damit zur Gefahr neuer Rechtsunsicherheiten.
Dass das Bundeskartellamt momentan im großen Stil neue, ökonomisch versierte Fusionsrechtsexperten einstelle, mache zudem deutlich, welcher erhebliche neue Analyseaufwand auf die Unternehmen zukommen würde. „Die Anpassung an das EU-Fusionskontrollrecht ist prinzipiell richtig und notwendig — dennoch sollten wir solange auf die Einführung des SIEC-Tests verzichten, bis schlüssige Erfahrungen vorliegen, die eine einfache und sichere Handhabung für den Mittelstand ermöglichen“, so Dr. Veltmann.