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Kabinettsbeschluss zur Einrichtung eines Normenkontrollrates und zu Sofortmaßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes

Bundesregierung hat sicham 26. April 2006 auf Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes sowie zur Einrichtung eines Normenkontrollrates beim Bundeskanzleramt verständigt.

09.05.2006

Nach den hoffnungsvollen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau hat die Bundesregierung erste Taten folgen lassen und sich am 26. April 2006 auf Maßnahmen zur Entlastung des Mittelstandes sowie zur Einrichtung eines Normenkontrollrates beim Bundeskanzleramt verständigt.

Mit dem Normenkontrollrat wurde das Bedürfnis nach einem solchen "Bürokratie-TÜV" anerkannt. Seine Zuständigkeiten müssen jedoch gegenüber dem von CDU und SPD am 6. April vorgelegten Gesetzentwurf (abrufbar unter cducsu.de) noch ausgeweitet werden. Ausreichend ist nicht allein die Kontrolle der Regierungsvorlagen, auch Gesetzentwürfe aus Bundestag und Bundesrat müssen einbezogen werden. Ebenso ist es unzureichend, wenn der Normenkontrollrat allein gegenüber dem jeweils federführenden Bundesministerium Stellung nimmt und dem Bundeskanzler jährlich berichtet. Dem Normenkontrollrat müssen weitergehende Rechte im Gesetzgebungsverfahren eingeräumt werden.
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