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Investivlohn auf der Zielgeraden

Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenund Chancenauf mehr Eigenkapital - mit diesen Schlagworten wirbt die Koalition für den "Investivlohn".

13.11.2008

Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenund Chancenauf mehr Eigenkapital - mit diesen Schlagworten wirbt die Koalition für den "Investivlohn".

Im Detail sieht der derzeit im Deutschen Bundestag beratene Gesetzentwurf zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung folgende Punkte vor:

  • Es soll weder für die Unternehmen noch für die Beschäftigten einen Zwang zur Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungen geben.Ein Angebot zur Beteiligung am Unternehmen muss jedoch allen Beschäftigten des Unternehmens offenstehen.
  • Esist geplant, die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen von 18 % auf 20 % zu steigern. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze für die Gewährung der Sparzulage von 17.900 Euro/35.800 Euro (Ledige/Ehegatten) auf 20.000 Euro/40.000 Euro erhöht.
  • Der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen soll von 135 Euro auf 360 Euro unter Wegfall der Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung angehoben werden. Voraussetzung ist, dass die Vermögensbeteiligung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers gewährt wird.
  • Es wird die Beteiligung am arbeitgebenden Unternehmen begünstigt. Bei Arbeitnehmern, die bereits heute einen Anspruch auf die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen haben, wird ein Bestandsschutz gewährt.
  • Zusätzlich zur direkten Beteiligung werden Beteiligungen über einen speziellen Fonds — z.B. für einzelne Branchen — in gleichem Maße gefördert. Die jeweilige Fondsgesellschaft wird verpflichtet, nach einer Anlaufphase von zwei Jahren 75 % des Fondsvermögens in diejenigen Unternehmen zu investieren, deren Arbeitnehmer sich an dem Fonds beteiligen.

Aus Sicht des ZGV kann Mitarbeiterkapitalbeteiligung ein Bindungsinstrument für Mitarbeiter und eine Möglichkeit zur Generierung von Eigenkapital sein. Jedoch gestaltet der aktuelle Gesetzentwurf dieses Instrument zu unattraktiv und sehr bürokratisch.

So ist bezüglich der Fondsmitder Verpflichtung, 75 Prozent der Gelder in Unternehmen anlegen zu müssen,eine sinnvolle Risikobegrenzung kaum noch möglich.Die Vorgabe, allen Mitarbeitern - inklusive geringfügig Beschäftigter, befristet Beschäftigter etc. - diese Beteiligung anzubieten, lässt großen administrativen Aufwand erwarten.

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