MENÜ MENÜ

Internationale Rechnungslegungsstandards — Ist der Kampf um das HGB verloren?

National und international bleibt das Ringen um die Standardisierung der Rechnungslegung bestehen. Die Interessen international agierender Kapitalgesellschaften und die des Mittelstandes stehen sich weiter diametral entgegen.

13.09.2011

Berlin, 7. September 2011. Der nach wie vor lebhaft geführten Debatte um internationale Rechnungslegungsstandards IFRS ging in Berlin die renommierte Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen mit hochkarätigen Persönlichkeiten auf den Grund. Während erwartungsgemäß die Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates, Liesel Knorr, die weltweiten Erfolge der Vereinheitlichung von Rechnungslegungsstandards herausstellte und hierfür überwiegend Lob und Ermutigung von Robert Kötner, Chief Accounting Officer Daimler AG, erfuhr, verteidigte Ralph Brinkhaus, MdB, ordentliches Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und Berichterstatter Banken und Finanzmarkt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Befindlichkeiten der von mittelständischen Unternehmern geprägten deutschen Politik. Allgemein jedoch werde die Bedeutung der Rechnungslegung sowohl in der betrieblichen Praxis unterschätzt, in der das Rechnungswesen meist „erst am Ende des Prozesses“ stehe, als auch in der Politik, wo die Rechnungslegung verhältnismäßig schwach vertreten sei. Einzelne Juristen befassten sich mit bestimmten Rechtsfragen und wenige Mitglieder des Finanzausschusses mit Regulierungsfragen. „Keine große Begeisterung“ sei im Justizministerium für die Thematik zu verspüren. Dabei biete die Darstellungsmöglichkeit von Unternehmen in der Rechnungslegung gerade auch durch diverse Wahlrechte einen erheblichen Gestaltungsspielraum mit entsprechenden Rückwirkungen auf die Realitäten im Unternehmen. Beispielhaft nannte er neben der Ausschüttungsbemessungsfunktion die Insentivierung von ganzen Managementschichten. Auch wer international Geschäfte tätige, müsse Zahlen vorlegen können, um Verträge abzusichern. Auch auf die Auswirkungen auf das Eigenkapital und Kapitalbeschaffung ging Brinkhaus ein.

Weiterhin unterstrich der politische Experte, dass der Prozess der Europäisierung und Internationalisierung der Rechnungslegung nicht aufzuhalten sei. Eine gewisse Chance gebe er lediglich den Sonderregelungen für europäische SME. Eindeutig sei, dass IFRS den Standort Deutschland benachteilige. Dies fange bereits banal damit an, dass das Standardsetting in Englisch erfolge, was gerade im juristischen Bereich, in denen mit Nuancen gearbeitet werde, Nichtmuttersprachlern Probleme bereiten könne. Zugleich drohe das vertraute römische Recht durch das angelsächsische Recht verdrängt zu werden. Dieses bilde die Unternehmenswirklichkeit in Deutschland jedoch nicht ab. Problematisch sei auch die Änderungsgeschwindigkeit des IFRS, das den langfristig orientierten Mittelstand überfordere.

Deutlich wies der Politiker zudem darauf hin, dass das IFRS „grotten undemokratisch“ sei. Es gebe ein Board, das sich aus sehr interessengeleiteten Menschen zusammensetze, die kein Interesse daran hätten, das Rechnungswesen zu vereinfachen. Der Mittelstand habe vielleicht nicht erkannt, dass er Geld in die Hand nehmen müsse, um dort stattzufinden. Auch der öffentliche Konsultationsprozess helfe hier nur sehr bedingt, da die Erfahrungen lehrten, dass die Eingaben nicht ernst genommen würden. Die europäischen Institutionen, denen angeblich ein Prüfrecht zugebilligt werde, verfügten tatsächlich über wenig Spielraum. Eine grundlegende Ablehnung bedeute nämlich de facto eine Abschottung, an der international agierende Unternehmen kein Interesse haben könnten, weil die Exportwirtschaft darunter leide.

Brinkhaus schlussfolgerte, das sich die Politik deutlich stärker in das Thema einbringen müsse. Dazu müsse der Deutsche Bundestag eine realistische und nachhaltige Position definieren und eine klare Vorstellung entwickeln, wie eine sachgerechte Rechnungslegung aussehen solle. Auf internationaler Ebene müsse man dann hierfür Verbündete suchen und eventuell Kompromisse mit starken Nationen erarbeiten, die dann gemeinsam international durchgesetzt werden müssten.

Brinkhaus abschließend wörtlich: „Eine andere Chance haben wir nicht, der Kampf um die Verteidigung des HGB ist verloren“.

DER MITTELSTANDSVERBUND bleibt dennoch bestrebt, das Grundverständnis des HGB mit Nachdruck in die nationale und internationale Debatte einzubringen.

Zurück zur Übersicht