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International Accounting Standard Board verändert Arbeitsplan

Die 2006 begonnene Arbeit zur Angleichung der internationalen Accounting-Standards (IAS)mit den amerikanischen GAAPist ins Stocken geraten. Das Board verkündet nun, die Arbeiten zu unterbrechen. Erste Ergebnisse werden wieder erst Mitte 2011 zu erwarten sein

26.06.2010

Ende Juni verkündete das Board, dass es die Strategie verändert und einen neuen Arbeitsplan entworfen hat. Danach sind alle derzeitigen Diskussionen unterbrochen. Die Arbeitsgruppen tagen vorerst nicht mehr. Man will so den vielen Einwänden Rechnung tragen, die Arbeit konzentrieren und die Möglichkeit für eine intensivere Diskussion eröffnen.

Für den ZGV ist bedeutend, dass in diesem Zusammenhang auch die Bearbeitung der IAS 32, Definition der finanziellen Instrumente mit Eigenkapital-Charakter zurückgestellt wurde. Nach dem das Board hierfür im Frühjahr einen noch unbefriedigenden neuen Ansatz zur Diskussion gestellt hat und sich offen für weitere Überlegungen zeigte, beginnt die Überlegung nun wieder von vorne. Man erwartet zu dem wichtigen Thema IAS 32 frühestens im ersten Quartal 2011 einen ersten Diskussionsentwurf. Im dritten Quartal 2011 will man dann in „Round Table Meetings“ durchführen, um im vierten Quartal 2011 einen Standard festlegen zu können.

Der ZGV ist skeptisch, ob dieser Zeitplan eingehalten werden und eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Die bisherigen Denkansätze sind extrem weit auseinander. Aus deutscher Sicht wird nach wie vor auf die Haftungsfunktion verwiesen, während nach IAS und US-Standards eher Fragen der Dauerhaftigkeit der zur Verfügung gestellten Gelder, d.h. Unkündbarkeit, festgehalten wird. Die Verzögerung ist umso bedauerlicher als eine zufriedenstellende Lösung des IAS 32 Problems. Grundvoraussetzung für den ZGV ist, um über die, wenn auch nur teilweise Akzeptanz von Entwicklungen in Richtung IFRS for SME nachzudenken.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das DRSC (Deutsches Rechnungslegung Standards Committee) zum Jahresende den Vertrag mit dem BMJ gekündigt hat, auf dessen Grundlage es gem. § 342 HGB die Entwicklung von Rechnungslegungsstandards durchführte. Die weiteren Arbeiten auch im Dialog mit dem IAS Board ruhen daher ebenso.

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