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Insolvenzrecht vor Modernisierung - MITTELSTANDSVERBUND nimmt Stellung

Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht modernisieren. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt gegenüber dem Justizministerium die erleichterte Sanierung von Unternehmen, mahnt aber auch an: Die Befriedigung der Gläubiger muss vorrangiges Ziel der Insolvenzordnung bleiben.

27.05.2011

Berlin, 26. Mai 2011. Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht modernisieren. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt gegenüber dem Justizministerium die erleichterte Sanierung von Unternehmen, mahnt aber auch an: Die Befriedigung der Gläubiger muss vorrangiges Ziel der Insolvenzordnung bleiben.

Ziel des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Modernisierung des Insolvenzrechts ist es, die Sanierung von Unternehmen zu erleichtern und Arbeitsplätze so zu erhalten (BT-Drs. 17/5712). Im Gesetzesentwurf ist unter anderem vorgesehen, dass die Gläubiger in Zukunft einen stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben. So sollen die Gerichte schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen, wenn der Schuldner ein Unternehmen betreibt, das nach Bilanzsumme (EUR 2 Mio.), Umsatzerlösen (EUR 2 Mio.) und Arbeitnehmerzahl (10 Mitarbeiter) eine bestimmte Mindestgröße überschreitet. Spricht sich der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig für eine bestimmte Person als Verwalter aus, habe das Gericht diese zu ernennen. Ferner soll das Insolvenzverfahren ausgebaut und gestrafft werden. So solle die strikte Trennung von Insolvenzrecht und Gesellschaftsrecht überwunden werden. Wie der Entwurf weiter vorsieht, soll es im Interesse einer "Optimierung der Sanierungsmöglichkeiten" im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens zulässig sein, in einem Insolvenzplan Kapitalmaßnahmen vorzusehen.

Das geltende Recht lege der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen "zahlreiche Hindernisse" in den Weg, schreibt die Bundesregierung. Aus diesem Grunde hätten einige Unternehmen ihren Sitz nach England verlegt. Dem Gesetzentwurf zufolge wird als einer der Gründe, aus denen insbesondere ausländische Investoren die Rechtsordnung als wenig geeignet für Sanierungen ansehen, unter anderem genannt, dass der Ablauf eines deutschen Insolvenzverfahrens für Schuldner und Gläubiger nicht berechenbar sei. Insbesondere könne kaum Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters genommen werden. Die Regierung argumentiert, daneben habe das Recht der Eigenverantwortung eine zu geringe praktische Bedeutung erlangt. In der Regel werde der Insolvenzantrag erst gestellt, wenn das Vermögen des Schuldners restlos aufgezehrt sei und keine Sanierungschancen mehr bestünden. Daher soll künftig die Eigenverwaltung, also die Weiterführung des Betriebes durch den bisherigen Eigentümer selbst, gestärkt werden. Auf diese Weise sollen Anreize für frühzeitige Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gesetzt werden. Auch in diesem Fall sei der Gläubigerausschuss beteiligt: Unterstützt dieser einstimmig den Antrag des Schuldners auf Eigenverwaltung, könne das Gericht den Antrag nicht als nachteilig für die Gläubiger ablehnen.

Künftig solle außerdem in jedem Landgerichtbezirk nur noch ein Amtsgericht für Insolvenzsache zuständig sein. Der so eröffnete Konzentrationsprozess solle sich positiv auf die Verfahrensdauer sowie die Qualität der gerichtlichen Verfahren auswirken.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt im Wesentlichen die geplanten Änderungen der "in die Jahre" gekommenen Insolvenzordnung In seiner Stellungnahme an das BMJ machte er aber darauf aufmerksam, dass das vorrangige Ziel der Insolvenzordnung - die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger - auch bei der Reform der Insolvenzordnung im Auge zu behalten ist. Die Entscheidung für eine Sanierung oder Zerschlagung muss im Einklang mit dem vorrangigen Ziel der bestmöglichen Befriedigung stehen. Eine Sanierung ist z.B. nur dann vorzugswürdig, wenn der Fortführungswert den Zerschlagungswert des Unternehmens übersteigt. In diesen Fällen ist es sinnvoll, wenn der Gläubigereinfluss gestärkt und das Insolvenzplanverfahren ausgebaut und vereinfacht wird.

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