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IFRS für KMU geht an Bedürfnissen des Mittelstandes vorbei

Keine Übermodifizierung auf Basis der EU-Richtlinien!

10.03.2010

Der ZGV lehnt die von der Europäischen Kommission in ihrer aktuellen Konsultation zur Diskussion gestellten IFRS für KMU ab. Dieser Rechnungslegungsstandard ist fachlich und ordnungspolitisch verfehlt. Er wird den Bedürfnissen des Mittelstandes nicht gerecht und verursacht stattdessen übertriebene Bürokratie und Kosten.

Erst wenn Klarheit über die Rechnungslegungszwecke und die Bedürfnisse der Adressaten besteht kann ein modernes Rechnungslegungssystem auf Basis der EU-Richtlinien entwickelt werden. An dieser Stelle darf keine Übermodifizierung stattfinden.

„Den Bedürfnissen des Mittelstands wird dabei am ehesten eine Rechnungslegung mit vorsichtiger Zahlungsbemessung gerecht, die dem Gläubigerschutz, der Kapitalerhaltung, der Bemessung von Steuern und Ausschüttungen zweckdienlich ist“ stellt ZGV-Präsident Wilfried Hollmann klar. Gerade die Erfahrungen aus der Finanzkrise sollten zur Renaissance des Gläubigerschutzes und der Kapitalerhaltung führen. Rein informationsgetriebene IFRS-Standards seien daher für den Mittelstand entschieden abzulehnen. Zudem würden die zentralen Zielsetzungen der demokratischen Rechtssetzung, der Harmonisierung, der Subsidiarität und des Bürokratieabbaus verletzt. Die Standardsetzung für den Mittelstand sollte keinesfalls auf dem privat organisierten IASB übertragen werden.

Der ZGV kritisiert zudem, dass nach wie vor im IAS 32 die Bewertung von Genossenschaftsanteilen als Eigenkapital nicht sichergestellt ist.

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