Hartz IV: Die wichtigsten Änderungen
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Hartz IV Fortentwicklungsgesetzes inhaltliche Änderungen beschlossen
12.06.2006
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Hartz IV Fortentwicklungsgesetzes folgende inhaltliche Änderungen beschlossen:
Sanktionen:
Das Arbeitslosengeld II soll ganz gestrichen werden, wenn ein Leistungsbezieher innerhalb eines Jahres drei Jobs- oder Förderangebote ablehnt. Statt Geld gibt es dann nur noch Gutscheine für Sachleistungen. Bisher war diese Sanktion nach viermaliger Verweigerung möglich. Bereits verhängte Sanktionen können künftig aber nachträglich gelockert werden, wenn der Betroffene Einsicht zeigt.
Sofortangebot:
Wer Arbeitslosengeld II neu beantragt, soll unverzüglich ein Job- oder Förderangebot erhalten. Die Koalition hofft, dass dies etwa 75.000 Menschen pro Jahr von Hartz-IV-Bezug abschreckt. Schnelle Förderangebote waren allerdings bisher schon nicht verboten, sie scheiterten eher an Verwaltungsproblemen.
Beweislastumkehr:
Bei zusammenlebenden Partnern unterstellen die Behörden künftig ein eheähnliches Verhältnis mit gegenseitigen Unterhaltspflichten und entsprechend niedrigeren Hartz-IV-Leistungen. Im Zweifelsfall müssen die Betroffenen den Gegenbeweis führen.
Kontrollen:
Sämtliche Jobcenter müssen künftig Außendienste einrichten, die Leistungsmissbrauch aufspüren. Langzeitarbeitslose müssen jederzeit erreichbar sein und dürfen sich nicht ohne Abmeldung vom Wohnort entfernen. Verheimlichtes Vermögen im In- und Ausland und nicht deklarierte Einkünfte sollen durch automatisierten Datenabgleich leichter aufgedeckt werden.
Freibeträge:
Der Freibetrag für Vermögen zur Altersvorsorge steigt von 200 auf 250 € je Lebensjahr. Das sind bei einem 60-Jährigen 15.000 statt 12.000 €. Für andere Vermögensformen sinkt der Freibetrag von 200 auf 150 €.