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Gutachten zum ermäßigten Umsatzsteuersatz vorgelegt

Der ZGV appelliert an die Politik, auch das Wettbewerbsumfeld in der Europäischen Union in ihre Reformüberlegungen einzubeziehen.

07.10.2010

Das Bundesministerium der Finanzen hatte im September 2009 ein Forschungsprojekt mit dem Titel „Analyse und Bewertung der Strukturen von Regel- und ermäßigten Sätzen bei der Umsatzbesteuerung unter sozial-, wirtschafts-, steuer- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten“ in Auftrag gegeben. Das Gutachten (download Kurzfassung / Langfassung) wurde am 23. September 2010 vom Bundesminister der Finanzen der Öffentlichkeit präsentiert.

Ziel des Forschungsauftrags war es, begründete Handlungsempfehlungen für eine mögliche zukünftige Ausgestaltung des nationalen Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes unter Berücksichtigung der geltenden EU-Rechtslage aufzuzeigen. Von besonderem Interesse war dabei das Aufzeigen eines Systems, das einerseits keine Wertungswidersprüche enthält und in sich schlüssig ist und andererseits eine zweifelsfreie Abgrenzung zwischen Gegenständen und Dienstleistungen, die dem ermäßigten Umsatzsteuersatz und solchen, die dem Normalsatz unterliegen, gewährleistet, so dass die Verwaltungslasten für Unternehmen und Verwaltung bei der Rechtsanwendung gering sind. Zudem sollte ein ökonomisches Prüfschema, das auch in Zukunft eine Analyse von Ausnahmetatbeständen gestattet, erstellt und die empirischen Verteilungseffekte etwaiger Maßnahmen herausgearbeitet werden.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der Steuersatzermäßigung für die Lieferung von Lebensmitteln derzeit keine hinreichenden Gründe bestehen, die bestehenden Steuersatzermäßigungen fortzuführen oder im Rahmen des EU-rechtlich Zulässigen für weitere Leistungen Steuersatzermäßigungen einzuführen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Gutachten in die Arbeiten der im Koalitionsvertrag vereinbarten, noch zu bildenden Kommission einfließen zu lassen, die sich mit dem System und dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze beschäftigten soll.

Insbesondere wegen der aktuellen personellen Unwägbarkeiten im Bundesministerium der Finanzen ist derzeit noch unklar, in welcher Besetzung und mit welchem Zeithorizont die Kommission ihre Arbeit aufnehmen wird.

Der ZGV appelliert an die Koalition, sich diesem Thema mit Augenmaß zu widmen und hinsichtlich einzelner Gruppen von Produkten und Dienstleistungen die Wettbewerbssituation innerhalb der Europäischen Union in ihre Überlegungen einzubeziehen.

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