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GmbH versus Ltd. - Gesetzesreform soll Gründungen erleichtern

Zahlreiche Änderungen des GmbH-Gesetzes geplant

23.10.2006

Das Bundesjustizministerium hat am 29.05.2006 den Referentenentwurf des Geshy;setzes zur Modernisierung des GmbH-Rechtes und zur Bekämpfung von Missshy;bräuchen (MoMiG) vorgestellt. Das Gesetz soll dabei nach Auffassung des Ministeriums die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver machen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Kernanshy;liegen der GmbH-Reform ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hierzu sieht die Gesetzesinitiative neben der Absenkung des Mindestkapitals von derzeit € 25.000,- auf € 10.000,- und der Erleichterung der Geschäftsanteilsübertragung etwa die Aufgabe der Einheit von Betriebsort und Sitzort vor. Bei Verwendung einer „Mustersatzung“ soll die Gründung der GmbH sogar ohne notarielle Beurkundung möglich sein. Die einzelnen Änderungen können Sie hier einsehen.

Die mit der Reform des GmbH-Rechtes verfolgten Ziele, nämlich zum einen der bessere Schutz der Rechtsform der GmbH gegen Missbräuche und zum anderen die Steigerung der Attraktivität der deutschen GmbH gegenüber konkurrierenden ausländischen Rechtsformen, namentlich der englischen Limited (Ltd.), werden vom ZGV grundsätzlich begrüßt. Fraglich erscheint allerdings, ob der Gesetzgeber und die von ihm in diesem Zusammenshy;hang besonders beachteten mittelständischen Unternehmen gut daran tun, im nationalen Gesellschaftsrecht den „Wettlauf“ mit der Ltd. aufzushy;nehmen. Die ohne notarielle Beurkundung und (praktisch) ohne jegliches Stammkapital oft binnen 24 Stunden gegründete Ltd. dürfte für einen bestimmten Gesellschafterkreis auch weiterhin eine höhere Attraktivität besitzen als die reshy;formierte deutsche GmbH. Tatsächlich wird die Ltd. oftmals nicht nach einer geshy;nauen Analyse der gesellschaftsrechtlichen Vor- und Nachteile, sondern allein deshalb gegründet, um eine möglichst weitgehende Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig minimalem Kapitaleinsatz zu erreichen. Wenn auch hier der Wunsch „Vater des Gedankens“ war, muss doch festgestellt werden, dass allein in der Absenshy;kung des Mindestkapitals nicht der entscheidende Schritt hin zu einer stärkeren Konkurrenzfähigkeit der deutschen GmbH gemacht ist.

Kritisiert werden müssen jedenfalls die geplanten Neu-Regelungen zur Fühshy;rerlosigkeit einer GmbH bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes und der daraus entstehenden Pflicht für jeden einzelnen Gesellschafter, Insolvenzantrag zu stellen (§ 64 GmbHG-RefE). Zunächst ist hier nicht ausreichend klar, ob bereits die tatsächliche oder aber lediglich die rechtliche Führerlosigkeit der Gesellschaft ausreicht, um die Verpflichtung jedes einzelnen Gesellschafters zu begründen. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Ausdruck „unbekannter Aufenthalt“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Schließlich trifft den Gesellschafter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er von der Zahlungsunfähigkeit und der Geschäftsführerlosigkeit keine Kenntnis hat. Hat er zwar Kenntnis von der Führerlosigkeit, nicht aber vom Insolvenzgrund, ist er nach dem jetzigen Referentenentwurf dennoch antragspflichtig mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Dies stellt nach Auffassung des ZGV eine unangemessene Verschärfung der Gesellschafterpflichten dar.

Ähnliches gilt für die neue Geschäftsführerhaftung für Zahlungen nach § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG-RefE. Abgesehen davon, dass der Kausalitätsnachweis zwishy;schen Zahlungen des Gesellschafters und der Insolvenz der Gesellschaft nur schwer darzulegen und zu beweisen sein dürfte, lässt auch der hier benutzte unbeshy;stimmte Rechtsbegriff „Zahlungen an Gesellschafter“ weitreichende Interpretatishy;onsmöglichkeiten zu.

Nach Ansicht des ZGV dürfte die im nächsten Jahr anstehende Modernisierung des GmbH-Rechtes ohnehin nur ein Durchgangsstadium auf dem Weg hin zu eishy;ner weiteren Vereinheitlichung im europäischen Umfeld sein. Um Mittelständlern ein Äquivalent zur europäischen Aktiengesellschaft bieten zu können, entwickeln sich in Brüssel Tendenzen zur Schaffung einer „Europa-GmbH“. Hierdurch könnten die Möglichkeiten des Binnenmarktes optimal genutzt werden.

Mit der weiteren Diskussion um die GmbH-Novellierung will sich die Bundesreshy;gierung Zeit lassen. Erst für Anfang 2007 ist ein entsprechender Regierungsentshy;wurf geplant.

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