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GmbH & Co. KG muss offenlegen

Die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) teilen nicht die Auffassung der Landgerichte Essen und Hagen, dass die Offenlegung von Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung bei GmbH Co. KG’s gegen die Berufsfreiheit und das Gleichheitsgebot verstößt.

13.10.2004

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt Bedenken deutsche Gerichte zurückgewiesen, dass Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH Co. KG ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen müssen. Der Bundestag hatte im Jahr 2000 eine entsprechende Richtlinie aus dem Jahr 1990 umgesetzt. Dagegen riefen die Landgerichte Essen und Hagen den EuGH in Luxemburg an, weil sie die Berufsfreiheit und das Gleichheitsgebot verletzt sahen.

Der EuGH bestätigte nun aber die Gültigkeit der Richtlinie und somit auch die deutschen Änderungen im Handelsgesetzbuch. Daher müssen nicht mehr nur Personengesellschaften ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen. Die Pflicht gilt nun auch für Personengesellschaften, die keine natürliche Person als vollhaftende Gesellschafter haben.

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