GEZ-Reform beschlossen - Mittelstand muss mit zusätzlichen Kosten rechnen
Trotz heftiger Kritik aus Wirtschaft und Verbänden tritt 2013 der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft - derWechsel vom geräteabhängigen auf ein geräteunabhängiges Finanzierungsmodell ist damit besiegelt. Die Vorschläge des Mittelstandsverbundes wurden dabei nur unzureichend berücksichtigt.
14.01.2011
Berlin, 07. Januar 2010. Trotz heftiger Kritik aus Wirtschaft und Verbänden tritt 2013 der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Kraft - derWechsel vom geräteabhängigen auf ein geräteunabhängiges Finanzierungsmodell ist damit besiegelt. Die Kritikpunkte des Mittelstandsverbundes wurden dabei nur unzureichend berücksichtigt.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich am 15.12.2010 auf die Reform der Rundfunkgebühren geeinigt und einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verabschiedet, der am 01.01.2013 in Kraft tritt. Mit dem Staatsvertrag wird ein Beitragsmodell auf den Weg gebracht, das nicht mehr an Rundfunkgeräte selbst anknüpft, sondern an die Haushalte bzw. Betriebe. Dies soll der Medienkonvergenz Rechnung tragen.
Kritik des Mittelstandsverbundes nur in Teilen berücksichtigt
Trotz heftiger Kritik aus Wirtschaft und Verbänden - der Mittelstandsverbund hatte in einer ausführlichen Stellungnahme (Link) analysiert, mit welchen Folgen der damalige Entwurf für kleine und mittlere Unternehmen verbunden ist, und klar Stellung bezogen - war die in Teilen ungerechte Reform der Rundfunkgebühren nicht mehr aufzuhalten. Sie führt im Ergebnis zu teilweise ungerechten Doppelbelastungen und nicht unerheblichen Mehrkosten für mittelständische Filialunternehmen. Lediglich bei einigen, wenigen Kritikpunkten haben die vom Mittelstandsverbund getätigten Ausführungen Wirkung gezeigt. So wurde die kleinste Staffel der Betriebe, die nur € 5,99 zahlen muss, von 4 auf 8 Beschäftigte verdoppelt. Auch die nächste Staffel wurde erhöht: Für Betriebsstätten mit 9 - 19 Beschäftigten ist ab 2013 ein Beitrag von knapp € 18,00 zu zahlen.
Zur Info: Ab 2013 wird im nicht-gewerblichen Bereich die Berechnung der Gebühren nach einer Gebührenstaffel vorgenommen. Für jede Betriebsstätte wird für den Inhaber eine von der Zahl der dort Beschäftigten abhängige Gebühr fällig. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis des Grundbeitrages von € 17,98 monatlich.
Widersprüche bleiben bestehen
Bedauerlicherweise wurde die im Finanzierungsmodell angelegte Systemwidrigkeit nicht beseitig:Trotz des Grundsatzes, nicht mehr geräteabhängig, sondern geräteunabhängig die Rundfunkgebühren zu erheben, wird durch die Neuregelung abhängig von der Anzahl der gewerblich genutzten Fahrzeuge eine Gebühr fällig. Lediglich das erste gewerblich genutzte Fahrzeug einer jeden Betriebsstätte ist beitragsfrei, was nach Auffassung der Ministerpräsidenten insbesondere Klein- und Filialbetrieben zugute kommen soll.
Dr. Marc Zgaga, Büro Köln, Tel. 02 21 / 35 53 71-39