Gesamtdeutsch: Sozialhilfe und ALG II einheitlich bei 345,00 Euro
Erstmals einheitliche gesamtdeutsche Regelsatzbemessung in der Sozialhilfe
23.05.2006
- Erstmals wird eine einheitliche gesamtdeutsche Regelsatzbemessung in der Sozialhilfe in Höhe von 345 Euro vorgenommen. Die bisherige Ost-West-Differenzierung (331 Euro Ost/ 345 West) entfällt. Zugleich wird in der Leistungshöhe der Grundsatz der Parallelität mit dem SGB II hergestellt und die unterschiedliche Behandlung von ALG II-Beziehern und Sozialhilfeempfängern in den neuen Ländern beseitigt.
- Die Bundesländer setzen den Regelsatz in der Sozialhilfe fest und können - wie bisher - regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen.
- Veränderungen im Verbrauchsverhalten und Verbesserungsvorschläge an der bisherigen Bemessung werden bei der Weiterentwicklung der Regelsätze weitgehend berücksichtigt.