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Gesamtdeutsch: Sozialhilfe und ALG II einheitlich bei 345,00 Euro

Erstmals einheitliche gesamtdeutsche Regelsatzbemessung in der Sozialhilfe

23.05.2006

  1. Erstmals wird eine einheitliche gesamtdeutsche Regelsatzbemessung in der Sozialhilfe in Höhe von 345 Euro vorgenommen. Die bisherige Ost-West-Differenzierung (331 Euro Ost/ 345 West) entfällt. Zugleich wird in der Leistungshöhe der Grundsatz der Parallelität mit dem SGB II hergestellt und die unterschiedliche Behandlung von ALG II-Beziehern und Sozialhilfeempfängern in den neuen Ländern beseitigt.
  2. Die Bundesländer setzen den Regelsatz in der Sozialhilfe fest und können - wie bisher - regionale Unterschiede und Besonderheiten berücksichtigen.
  3. Veränderungen im Verbrauchsverhalten und Verbesserungsvorschläge an der bisherigen Bemessung werden bei der Weiterentwicklung der Regelsätze weitgehend berücksichtigt.
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