Generaldirektion Wettbewerb kommt Verbundgruppen entgegen
In einem von der UGAL initiierten Gespräch signalisierte die Generaldirektion Wettbewerb Verständnis für die Forderung des ZGV nach einer Festpreisbindung bei Marketingaktionen der Verbundgruppen.
12.12.2008
Im Vorfeld der Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung vertikal fand ein von der UGAL vereinbartes Gespräch mit Vertretern der Generaldirektion Wettbewerb statt. Neben vielfältigen Fragen, die im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Wettbewerbsbeschränkungen (früher Franchise-VO) zu besprechen waren, wurde das Problem der Festpreisbindung von Verbundgruppen während gemeinsamer Marketingaktionen erörtert. Für die Hauptgeschäftsführung des ZGV konnte Herr Dr. Günther Schulte darlegen, dass es bei dieser Preisbindung nicht um ein Hardcore-Kartell zu Lasten des Verbrauchers geht, sondern im Gegenteil um den Erhalt des Wettbewerbs zwischen kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Großbetrieben. Damit wird langfristig der Wettbewerb durch die kleinen und mittleren, kooperierenden Unternehmen mit ihren verbrauchernahen Beratungs- und Serviceleistungen erhalten. In der Langfristbetrachtung führt daher diese Maßnahme zu mehr und nicht zu weniger Wettbewerb. Die GD Wettbewerb sagte zu, diesen Gedanken in ihre Überarbeitung einzubeziehen.
Mit einem ersten Entwurf einer überarbeiteten GVO vertikal ist Anfang 2009 zu rechnen. Nach der Erörterung mit den nationalen Kartellbehörden und nationalen Ministerien dürfte dann nach Ostern die Diskussion mit der interessierten Öffentlichkeit beginnen. Die GVO vertikal, die in der jetzigen Fassung im Mai 2010 ausläuft, könnte dann im Herbst 2009 Konturen annehmen.