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Gemeinsame Stellungnahme der Spitzenverbände zum „EU-Grünbuch territorialer Zusammenhalt“

Die deutschen kommunalen Spitzenverbände, sowie deutsche Spitzenverbände aus Wirtschaft und Handwerk veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme um auf die Bedeutung und den sektorübergreifenden Charakter der im „Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt“ angesprochenen Fragestellungen hinzuweisen

21.02.2009

Der ZGV hat gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine Stellungnahme veröffentlicht, um auf diese Weise auf die Bedeutung und den sektorübergreifenden Charakter der im „Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt“ angesprochenen Fragestellungen hinzuweisen.

Die Verbände begrüßten ausdrücklich die mit dem „Grünbuch zum territorialen Zusammenhalt“ eingeleitete Konsultation der Europäischen Kommission als einen wichtigen Beitrag zu transparenter Politikzielbestimmung und dankten für die Gelegenheit, zur inhaltlichen Konkretisierung dieses Begriffs Stellung nehmen zu können. Aufgrund der politischen und praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet der nationalen und europäischen Stadt- und Raumentwicklung sowie des interdisziplinären, sektor- und ebenenübergreifenden sowie öffentlich-privaten Charakters des Zusammenschlusses hoffe man, dass diese Stellungnahme bei der Erarbeitung weiterer konkreter Schritte zur Förderung des territorialen Zusammenhalts von Seiten der Kommission besondere Berücksichtigung findet.

Zunächst bestärkten die Verbände die Kommission in ihrer Absicht, im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik auch über das Jahr 2013 hinaus alle Regionen im Unionsgebiet ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechend zu fördern. Diese Förderung sei jedoch nicht isoliert im Sinne von „Starke stärken“ und damit einer einseitigen Unterstützung von Wachstumskernen zu verstehen. Sie stehe vielmehr weiterhin im direkten Zusammenhang mit dem in Art. 158 EGV verankerten Unionsziel, räumliche Disparitäten im Unionsgebiet zu verringern und dementsprechend sämtliche Regionen der EU ihren wirtschaftlichen Potenzialen gemäß zu fördern.

Ziel müsse es demnach generell sein, auf eine ausgewogene Entwicklung des Gesamtraums durch eine gleichzeitige und gleichberechtigte Stärkung von Metropolen und Großstädten im Sinne der globalen Wettbewerbsfähigkeit sowie mittlerer und kleiner Zentren mit deren Daseins- und Ankerfunktionen in strukturschwachen, ländlichen und peripheren Räumen hinzuwirken.

Gerade die ökonomischen Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten einer Region entscheiden mehr denn je über deren Zukunft. Daher bleibe die Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebens-, Versorgungs-, Arbeits-, Verwaltungs- und Entwicklungsbedingungen im ländlichen Raum im Verhältnis zum städtischen Bereich sowie wie unter einzelnen städtischen Bereichen auch von zentraler Bedeutung. Der Zugang zu wirtschaftlichen Betätigungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen oder Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (u.a. Transport, Energieversorgung, Wasserver- und Abwasser- sowie Abfallentsorgung,Kommunikationsnetze, Gesundheit, Bildung) seien nicht nur unter raumordnerischen Gesichtspunkten relevant. Sie seien auch elementare Voraussetzung für die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit insbesondere der ländlichen Räume und der gesellschaftlichen Stabilität insgesamt und damit unerlässliche Voraussetzung für die Akzeptanz europäischer Politikentwürfe durch die Unionsbürger. Hinsichtlich „gleichwertiger Lebensverhältnisse" sei weiterhin zu bedenken, dass in allen Politikfeldern und -ebenen und in Zeiten zunehmend begrenzter Ressourcen die Entwicklung der Städte und Regionen sich nicht an einheitlichen Standards mit den daraus resultierenden Verteilungskonkurrenzen, sondern verstärkt an lokalen und teilregionalen Talenten sowie an entsprechenden Leitbildern orientieren sollte.

Die Stellungnahme der Verbände zu den im Grünbuch aufgeworfenen Frage finden Sie hier gt;gt;gt;

Die beteiligten Verbände

Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Landkreistag (DLT), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), der Deutsche Mieterbund (DMB), die Bundesarchitektenkammer (BAK), der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. (DV), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE), der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW), der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) sowie der Deutsche Bauernverband (DBV)

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