"Gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt" veröffentlicht
Die seit geraumer Zeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verhandelte "Gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt" wurde nach Zustimmung aller Beteiligtenam 5. September veröffentlicht.
13.09.2013
Die seit geraumer Zeit zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verhandelte "Gemeinsame Erklärung zur psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt" (download hier) wurde nach Zustimmung aller Beteiligtenam 5.9.2013veröffentlicht.
Die Verhandlungen über die gemeinsame Erklärung waren intensiv und schwierig.Sie kann einen wichtigen Beitrag zum angemessenen Umgang mit dem Thema "Psychische Belastungen in der Arbeitswelt" leisten.
Auf einige aus Arbeitgebersicht besonders wichtige Aspekte der gemeinsamen Erklärung wollen wir besonders hinweisen:
- In der Erklärung wird mehrfach klargestellt, dass Arbeit grundsätzlich einen positiven Einfluss auf die psychische Gesundheit hat. Dies ist wichtig, weil teilweise der gegenteilige Eindruck erweckt wird.
- Die Erklärung verweist ausdrücklich darauf, dass die Ursachen für psychische Erkrankungen vielfältig sind und arbeitsbezogene Faktoren nur eine mögliche Ursache neben anderen darstellen.
- In der Erklärung wird - entsprechend dem Erkenntnisstand in der Wissenschaft - kein Anstieg psychischer Erkrankungen behauptet. Dies ist deshalb wichtig, weil teilweise mit der gegenteiligen Behauptung eine unnötige Dramatisierung bezweckt wird, um den Eindruck zu befördern, dass es folglich auch einen Anstieg krankheitsauslösender Faktoren geben müsse.
- Die Erklärung konzentriert sich auf die Formulierung eines gemeinsamen Grundverständnisses und die Verständigung auf Aktivitäten, um psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken. Jedwede Vorwürfe an die Adresse von Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder Dritten sind unterblieben, weil nur konstruktive Ansätze, nicht aber Schuldzuweisungen in der Diskussion um psychische Erkrankungen weiterhelfen.
- Die Erklärung beschreibt zwar die Verantwortung der Arbeitgeber beim Umgang mit psychischen Belastungen. Die Arbeitgeber werden mit der gemeinsamen Erklärung aber zu keinerlei Maßnahmen verpflichtet, die über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinausgehen.
- In der Erklärung wird ausdrücklich auch die Verantwortung der Beschäftigten für den Erhalt und die Stärkung ihrer psychischen Gesundheit hervorgehoben.
- Deutlich gemacht wird, dass Maßnahmen zur Vermeidung psychischer Erkrankungen nicht auf den Bereich der Arbeitswelt beschränkt sein können und dürfen. Hingewiesen wird z. B. auf die Notwendigkeit eines ausreichenden Angebots an Familien-, Schulden- und Sozialberatung sowie einer Beseitigung der bestehenden Defizite in der psychotherapeutischen Versorgung hingewiesen.
- BDA, DGB und BMAS haben vereinbart, bis Dezember 2018 zu prüfen, zu welchen Ergebnissen die geplanten Aktivitäten der drei Seiten geführt haben. Auch vor diesem Hintergrund wäre es verfehlt, zwischenzeitlich das ohnehin schon ausreichende rechtliche Instrumentarium im Arbeitsschutz zu verschärfen, insbesondere eine Anti-Stress-Verordnung zu erlassen. Vorrangiges Ziel muss vielmehr sein, wie in der gemeinsamen Erklärung gefordert, durch konkrete Hilfestellungen Handlungssicherheit in den Unternehmen zu erzeugen und auf diese Weise mögliche Verbesserungen zu erreichen.