Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises "De-minimis" (Förderperiode 2009) endet am 31.03.2010.
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)bietet im Auftrag des BMVBS die beiden Förderprogramme "De-minimis" und "Aus- und Weiterbildung" an. Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises "De-minimis" (Förderperiode 2009) endet am 31.03.2010. Die Frist für das Förderprogramm "Aus - und Weiterbildung" endet am 30.06.2010.
09.03.2010
Wer im Jahr 2009 Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr nach der "De-minimis"-Regelungen oder für Aus- und Weiterbildung in Anspruch genommen hat, muß die entsprechenden Verwendungsnachweise im Jahr 2010 einreichen.
Der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis) muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen. Diese Frist bzgl. des Förderprogramms "De-minimis" der Förderperiode 2009 läuft am 31.03.2010 ab. Für das Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" endet die Frist am 30.06.2010. Falls hiervon abweichend eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums festgesetzt wurde, endet die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises entsprechend später. Das konkrete Ende des Bewilligungszeitraums können die geförderten Unternehmen dem Zuwendungsbescheid entnehmen.Der Nachweis ist daher rechtzeitig -vollständig ausgefüllt und unterschrieben- beim Bundesamt für Güterverkehr einzureichen.
Zum Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" wurde der Bewilligungszeitraum für Maßnahmen, mit denen im Jahr 2009 begonnen wurde, generell bis 31.03.2010 verlängert. Dies gilt auch für Zuwendungsbescheide, in denen ein früheres Datum genannt ist. Die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises endet hier somit erst am 30.06.2010.
Für beide Förderprogramme wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei fehlender bzw. nicht fristgerechter Einreichung des Verwendungsnachweises bewilligte Zuwendungen als nicht erteilt gelten mit der Rechtsfolge, dass bereits erhaltene Fördergelder (Abschläge) zurückzuzahlen sind.