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Finanzaufsicht in Europa - Legislativvorschläge der Kommission verabschiedet

Die Europäische Kommission hat am 23.09.2009 ein wichtiges Paket von Legislativentwürfen angenommen, um die Beaufsichtigung des Finanzsektors in Europa erheblich zu verschärfen

27.09.2009

Die Vorschriften sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Finanzaufsichten zu verbessern. Ziel ist, die Stabilität der Finanzmärkte in der gesamten EU nachhaltig zu stärken, die kohärente Anwendung und Durchsetzung derselben grundlegenden technischen Regeln sicherzustellen, Systemrisiken frühzeitig zu erkennen, in Notfällen erheblich wirksamer gemeinsam handeln zu können und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden beizulegen. Mit den Rechtsvorschriften werden zudem neue Institutionen auf europäischer Ebene geschaffen, die diesen Aufgaben nachkommen sollen.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso hierzu: „Finanzmärkte sind heute nicht mehr national, sondern europäisch und global ausgerichtet, so dass auch die Aufsicht europäisch und global sein muss. Wir schlagen heute ein neues europäisches Aufsichtssystem vor, das die politische Rückendeckung der Mitgliedstaaten hat. Wir wollen den europäischen Steuerzahler vor weiteren schwarzen Tagen wie im Herbst 2008 schützen, als die Regierungen Milliarden Euro in die Rettung der Banken investieren mussten.“.

Die Kommission hofft auf eine rasche Verabschiedung dieses Pakets durch Rat und Parlament, damit die neuen Strukturen im Jahr 2010 ihre Arbeit aufnehmen können.

Die derzeitige Finanzkrise hat nach Auffassung der Kommission Schwächen im Aufsichtssystem der EU zutage treten lassen. Die aktuellen Legislativvorschläge gehen diese Schwächen sowohl auf Ebene der Makro- als auch auf der Mikroaufsicht an. Im Einzelnen schaffen sie:

- einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) , der Risiken für die Stabilität des Finanzsystems insgesamt überwachen und bewerten soll („Makroaufsicht“). Der ESRB gibt Frühwarnungen zu sich abzeichnenden Systemrisiken ab und empfiehlt bei Bedarf konkrete Maßnahmen zu deren Bekämpfung;

- ein Europäisches System für die Finanzaufsicht (ESFS) zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute („Mikroaufsicht“). Hierbei handelt es sich um ein Netz der nationalen Finanzaufsichtsbehörden, die mit den neuen Europäischen Aufsichtsbehörden, die aus den bestehenden Ausschüssen für das Bankwesen, den Wertpapierhandel sowie das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hervorgehen sollen, zusammenarbeiten.

Geplant sind eine Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), eine Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und eine Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).


Der ESRB wird befugt sein, Warnungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (einschließlich der nationalen Aufsichtsbehörden) und die Europäischen Aufsichtsbehörden zu richten, die den Vorgaben Folge zu leisten haben oder begründen müssen, warum sie untätig bleiben wollen. Am ESRB beteiligt sind die Präsidenten der EZB, der nationalen Zentralbanken sowie der Europäischen und der nationalen Aufsichtsbehörden. Die Schaffung des ESRB steht in Einklang mit verschiedenen multilateralen und außerhalb der EU laufenden Initiativen wie der Einsetzung des Gremiums für Finanzstabilität durch die G20.

Im Bereich Finanzdienstleistungen gibt es auf EU-Ebene derzeit drei Ausschüsse, die für die Mikroaufsicht (d. h. die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute) zuständig sind, allerdings nur beratende Funktionen besitzen: den Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden (CEBS), den Ausschuss für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) und den Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR).

Die neuen Behörden übernehmen sämtliche Funktionen dieser Ausschüsse, erhalten darüber hinaus aber u. a. folgende zusätzliche Aufgaben:

- Erarbeitung von Vorschlägen für technische Standards, die sich an den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung orientieren;

- Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden, wenn diese aufgrund bestehender Rechtsvorschriften verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten oder sich zu einigen;

- Beitrag zur Gewährleistung einer konsequenten Anwendung technischer Gemeinschaftsvorschriften (auch im Wege von „Peer-Reviews“);

- direkte Beaufsichtigung der Rating-Agenturen durch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde;

- Koordinierung im Krisenfall .

Weitere Informationen unter:

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