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Familienpflegezeit geplant

Am 20.5.2010 hat Bundesfamilienministerin Schröder ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit konkretisiert.

29.05.2010

Am 20.5.2010 hat Bundesfamilienministerin Schröder ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit konkretisiert.

  1. Vorschlag

    Die Bundesfamilienministerin schlägt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine zweijährige Familienpflegezeit vor. Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten sollen von diesem Anspruch ausgenommen werden. Während dieser Familienpflegezeit soll der pflegende Angehörige mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeiten können, konkret soll er seine Arbeitszeit auf bis zu 50 % der branchenüblichen Vollzeitbeschäftigung reduzieren können, bekäme aber während dieser Zeit 75 % seines bisherigen Gehalts ausbezahlt. Für diesen 25-prozentigen Lohnvorschuss kann der Arbeitnehmer das in einem Wertkonto angesparte Guthaben einsetzen. Reicht das Guthaben nicht aus, soll der Arbeitgeber einen Lohnvorschuss in Höhe von maximal 25 % des Vollzeitentgelts gewähren. Dieser Vorschuss soll nach der Pflegephase dadurch zurückgewährt werden, dass der Arbeitnehmer 100 % arbeitet, aber solange nur 75 % seines Gehaltes erhält, bis der Vorschuss zurückgeflossen ist.

    Zusätzlich zu diesen bereits bekannten Vorschlägen konkretisiert die Ministerin, dass bei Gewährung eines solchen Vorschusses der Arbeitnehmer eine Ausfallversicherung abschließen und bezahlen muss, die den Arbeitgeber davor schützen soll, dass der Arbeitnehmer infolge von Erwerbsminderung oder Tod den Vorschuss nicht zurückzahlen kann. Der Arbeitgeber soll hingegen das Ausfallrisiko bei einer möglichen Privatinsolvenz des Arbeitnehmers übernehmen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen für den Lohnvorschuss einen zinslosen Kredit von der KfW erhalten können. In der Rückzahlungsphase soll dann der Differenzbetrag zwischen 100% Arbeitsleistung und 75 % Gehalt des Arbeitnehmers an die KfW zurückfließen.

    1. Bewertung

    Die Einführung eines starren Rechtsanspruchs auf eine zweijährige Pflegezeit ist keine sinnvolle Antwort auf die Herausforderungen des demographischen Wandels. Die Vorschläge der Ministerin belasten die Unternehmen mit zusätzlichen bürokratischen und organisatorischen Auflagen. Ihre Tauglichkeit in der Praxis ist fraglich.

    So sollen zum Beispiel lediglich die Risiken von Tod und Erwerbsminderung von der Ausfallversicherung umfasst sein. Der viel häufigere Fall, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, bevor die durch die Pflegezeit unterbliebene Arbeit nachgeholt ist, bleibt hier ungeregelt. Konkret müsste der Arbeitgeber nach allgemeinen Grundsätzen den von ihm gewährten Lohnvorschuss beim Arbeitnehmer einfordern. Zusätzliche Bürokratie sowie ein unabsehbares finanzielles Risiko wären die Folge. Zudem lässt die von der Ministerin angedachte Kreditvergabe durch die KfW viele Fragen offen. Die Ministerin geht davon aus, dass die KfW das Geld ggf. "beim Arbeitnehmer eintreibt". Mit welcher rechtlichen Konstruktion sicher gestellt werden soll, dass der Arbeitgeber schlussendlich nicht doch in Haftung genommen werden kann, bleibt hier offen.

    Schließlich stellt sich - auf Grund der schlechten Erfahrungen mit den bisherigen Ansprüchen im Gesetzgebungsverfahren zum allgemeinen Teilzeitanspruch nach dem TzBfG, dem Elternzeitanspruch nach dem BEEG und dem geltenden Pflegezeitanspruch nach dem Pflegezeitgesetz, die Frage, ob die Ministerin tatsächlich auch Betriebe meint, wenn von Betrieben hinsichtlich der Geltungsgrenze des Gesetzes gesprochen wird. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es hier häufig zu Fehlbezeichnungen kommt. Es wird zwar behauptet, die Grenze bezöge sich auf den Betrieb, faktisch bezieht sie sich aber in allen Gesetzen auf den Arbeitgeber.

    Eckpunkte zur Familienpflegezeit sind für Herbst 2010 angekündigt.

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