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Fahrplan für Schwarz-Gelb

Die wichtigsten Eckpunkte des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und FDPaus den wirtschaftsrelevanten Themenbereichen haben wir für Sie zusammengefasst.

30.10.2009

CDU, CSU und FDP bekennen sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Sozialen Marktwirtschaft als Ordnung unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Als ihr Leitbild sehen sie die solidarische Leistungsgesellschaft, in der sich jeder nach seinen Fähigkeiten entwickeln kann und Verantwortung übernimmt.

Viele der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen weisen dabei ineine wachstumsfreundlicheRichtung, an einigen Stellen wird er jedoch diesem selbstgestellten Anspruch nicht gerecht.

Den Koalitionsvertrag im Volltext finden Sie zum download hier. Die wichtigsten Eckpunkte aus den wirtschaftsrelevanten Themenbereichen haben wir für Sie zusammengefasst:

I. Steuern und Finanzen

  • Einzelne Elemente der Unternehmensteuerreform des Jahres 2007 werden korrigiert. Die Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer (Mieten etc.) werden abgeschmolzen, auch die Regelungen zur Zinsschranke und zum Mantelkauf werden entschärft. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird die Sofortabschreibung wieder ermöglicht.
  • In dieser Legislaturperiode soll eine Reform der Einkommensteuer durchgeführt werden, Der Schwerpunkt wird bei der Bekämpfung der sogenannten kalten Progression und der Entlastung der Leistungsträger bei den unteren und mittleren Einkommen und bei Familien mit Kindern liegen. Die Entlastung soll ein Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro haben.
  • Die Erbschaftsteuer soll weniger bürokratisch, familiengerechter, planungssicherer und mittelstandsfreundlicher gemacht werden.
  • Zugleich soll der Haushalt konsolidiert, die Verschuldung zurückgedrängt und dafür Sorge getragen werden, dass das jährliche Ausgabenwachstum unter dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts liegt. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes soll eingehalten werden.

II. Wirtschaft

  • Der Bürokratieabbau soll mit besonderem Augenmerk auf die Belange des Mittelstands beschleunigt werden. Die Bundesregierung wird sich auch auf europäischer Ebene für einen unabhängigen Rat für Bürokratieabbau einsetzen.
  • Um gezielt den Mittelstand zu fördern, wird die KfW zu einer Mittelstandsbank umgebaut. Gleichzeitig sollen die Bedingungen für Unternehmensfinanzierungen verbessert werden, um zu verhindern, dass Deutschlands Mittelstand in eine Kreditklemme gerät.
  • Die krisenbedingten Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen werden durch die Allgemeinheit statt alleine durch die Versicherten getragen.
  • Um die durch die Krise notwendig gewordenen Beteiligungen des Staates an Wirtschaftsshy;unternehmen und Finanzinstituten so eng wie möglich zeitlich zu begrenzen, wird eine Ausstiegs-Strategie erarbeitet.
  • Die Bankenaufsicht wird bei der Bundesbank zusammengefasst.

III. Arbeit und Soziales

  • Die Arbeitsmarktinstrumente sollen gestrafft und die Arbeitsmarktpolitik unter das Leitmotiv „Fördern und Fordern“ gestellt werden. Dazu gehört, dass für Hartz-IV-Empfänger die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich verbessert werden und gleichzeitig das Schonvermögen erhöht und die selbstgenutzte Immobilie geschützt wird.
  • Löhne, die nach den Maßstäben der Rechtsprechung als sittenwidrig gelten, werden gesetzlich verboten. Ein gesetzlicher Mindestlohn wird nicht eingeführt.
  • Um die Position von Frauen am Arbeitsplatz zu stärken, sind für die Arbeitgeber verbindliche Berichtspflichten und transparente Selbstverpflichtungen geplant. Zudem wird die Bundesregierung wird eine breite Initiative starten, in der bestehende Altersgrenzen werden dabei kritisch überprüft.
  • Insbesondere die Zuwanderung von Hochqualifizierten kann eine Bereicherung für unser Land darstellen und wird von der Bundesregierung gefördert.
  • Bei den sozialen Sicherungssystemen kündigt die Koalition eine Kultur der Verantwortung an - mit Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
  • Wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, soll ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist.
  • Bei der Pflegeversicherung soll ein kapitalgedecktes Element ergänzend eingeführt werden, welches verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet werden wird.
  • Bei der Krankenversicherung sollen der Wettbewerb als ordnendes Prinzip gestärkt und die privaten Krankenkassen erhalten werden. Langfristig wird das bestehende System überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden.

IV. Bildung und Familie

  • Gemeinsam mit den Bundesländern sollen qualitative Eckpunkte für die frühkindshy;liche Bildung erarbeitet werden. Die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher soll verbessert werden. Bundesweit vergleichbare, verbindliche Sprachstandstest im Vorschulalter und bei Bedarf verpflichtende Sprachförderungen vor der Schule werden unterstützt.
  • Alle Jugendliche, die ausbildungsfähig und -willig sind, sollen ein Ausbildungsplatzangebot erhalten, das zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Dazu soll u.a. die Berufsorientierung in der Schule verbessert werden.
  • Für begabte Studenten werden wir einkommensunabhängig ein nationales Stipendienprogramm auflegen. Zudem soll an den Universitäten die Gründung von Unternehmen mehr in den Vordergrund gestellt werden.
  • Die Ausgaben des Bundes für Bildung und Forschung werden bis 2013 um insgesamt 12 Mrd. Euro erhöht.
  • Die Familienpolitik wird vom Prinzip der Wahlfreiheit geleitet. Das Elterngeld wird ausgebaut, u.a. durch die Einführung eines Teilelterngeldes. Zudem soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro, ggf. als Gutschein eingeführt werden.
  • Der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar 2010 von 6.024 Euro auf 7.008 Euro und das Kindergeld um je 20 Euro pro Monat erhöht.
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