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Europaparlament will kurze Zahlungsfristen im B2B-Geschäftsverkehr festlegen

ZGV und weitere Wirtschaftsverbände sprechen sich gegen derartige Regelungen aus

21.04.2010

Die vor über einem Jahr von der Kommission vorgelegte Richtlinie zur Regelung des Zahlungsverzuges sah ursprünglich nur vor, dass die öffentliche Hand binnen 30 Tage ihre Rechnungen zu bezahlen hat.Sie wollte damit gerade einen Missstand in osteuropäischen und südliche Mitgliedsstaaten bekämpfen, der auch in Deutschland nicht ganz fremd ist.

Viele Kommunen zahlen ihre Rechnungen z. B. an Handwerkern zu spät und vertrauen darauf, dass die Gläubiger dies hinnehmen. Möglicherweise vor dem Hintergrund der Nachfragemacht- Diskussion im Handel sehen sich nun die Abgeordneten des Europaparlamentes veranlasst die Richtlinie auf B2B- Geschäft auszudehnen. Der ZGV hat sich mit den meisten Wirtschaftsverbänden gegen eine derartige Regelung ausgesprochen und setzt sich insbesondere im Ausschuss Binnenmarkt der am 28.4.2010 über die Richtlinie entscheiden wird für eine Streichung des B2B-Geschäftes in diesem Zusammenhang ein. Es gibt Wirtschaftsbeziehungen auf den verschieden Absatzstufen, vielfältige Geschäftsmodelle und seit Jahren ausgehandelten Konditionen. Das Zahlungszielist dabei nur eines von vielen Parametern. Für mittelständische Unternehmen ist das eine, wenn auch teure, Möglichkeit ihren Warenbezug zu finanzieren.

Die Verbundgruppen, insbesondere im Zentralregulierungsgeschäft zwischengeschaltet, ermöglichen den Anschlusshäusern lange Zahlungsziele wahrzunehmen, andererseits zahlen sie im ZR Geschäft in erster Kondition, dass heißt bieten eine für Schuldner und Gläubiger äußerst günstige Lösung, die unbedingt erhalten bleiben muss.

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