Europäischer Aktionsplan für den Einzelhandel berücksichtigt Verbundgruppen
Nach langjährigen Diskussionen hat die Europäische Kommission den europäischen Aktionsplan für den Einzelhandel veröffentlicht, der insgesamt elf Maßnahmen, die bis 2014 umgesetzt werden sollen, auflistet.
01.02.2013
In Zusammenarbeit mit der UGAL ist es gelungen, in diesen Aktionsplan die besondere Rolle und die Funktionen der Verbundgruppen zu integrieren. Die Kommission hat erkannt, dass es neben den Großunternehmen und selbständigen Kleinunternehmen Verbundgruppen unabhängiger Einzelhändler, nicht zuletzt in genossenschaftlicher Form, als bedeutende Marktpartner gibt und dass diese Entwicklung zu einem größeren Angebot an Verkaufsstellen, Anbietungsformaten und letztlich auch an Produktlinien geführt hat, mit einem insgesamt relativen Rückgang der Endverbraucherpreise. Damit steht diese Feststellung der Kommission im Widerspruch zu der im Grünbuch „Unlautere Handelspraktiken in der B2B Lieferkette“ getätigten Äußerung, es gebe die Gefahr einer schwindenden Vielfalt an Produkten und einer zu großen Steigerung der Verkaufspreise.
Die Kommission sieht fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Dienstleistungen des Handels:
Stärkung der Verbraucher, Kompetenz durch transparentere zuverlässigere direkt vergleichbare Informationen über Preis und Qualität.
Verbesserter Zugang zu nachhaltigeren wettbewerbsfähigeren Einzelhandelsdienstleistungen durch transparentere Vorschriften über stationären elektronischen Handel.
Fairere und nachhaltigere Handelsbeziehungen entlang der Lieferkette durch Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken.
Innovative Lösungen durch eine schnellere Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen.
Besseres Arbeitsumfeld für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Überwindung der Diskrepanzen zwischen Qualifikationsnachfrage und Qualifikationsangebot.
Unter dem Gesichtspunkt der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Dienstleistung des Einzelhandels geht die Kommission auch auf Fragen des elektronischen Handels ein. Hierbei wiederholt sie ihre Forderung, durch entsprechende Legislativvorschläge, insbesondere den grenzüberschreitenden — elektronischen —Handel zu fördern.
Die Ausführungen zur B2B-Lieferkette im Lebensmittel- und Nichtlebensmittelhandel wiederholen zum Teil die Erkenntnisse des entsprechenden Grünbuchs. Sie weist nochmals darauf hin, dass nach Vorlage des Grünbuchs bereits Mitte des Jahres 2013 konkrete Schritte ergriffen werden sollen.
Interessant sind die Ausführungen der Kommission zu den Kosten des — elektronischen — Zahlungsverkehrs. Sie wiederholt die alten Forderungen nach mehr Wettbewerb zwischen den Zahlungsdienstleistern; mehr Wahlmöglichkeiten und Transparenz für Verbraucher und Händler bei den Zahlungsdiensten; mehr Innovation bei Zahlungsdienst und mehr Sicherheit zur Unterstützung der Entwicklung des elektronischen Handels.
Die Kommission kündigt eine Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste, ein verbessertes Steuerungsmodell für den Massenzahlungsverkehr und einen Legislativvorschlag zum multilateralen Interbankenentgelten für Kartenzahlungen an. Zum letzteren Stichwort ist zu bemerken, dass DER MITTELSTANDSVERBUND mit den Kreditkartenanbietern Gespräche über die Problematik und verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Karten, den Banken und mittelständischen Verbundgruppen führt.
Die Kommission strebt einen Dialog mit den beteiligten Interessengruppen über die alle Themenbereiche und die von ihr zu ergreifenden Maßnahmen an. Zur besseren Übersicht werden noch einmal die angekündigten Maßnahmen aufgelistet:
1. Dialog über Verhaltenskodizes für einen Zugang der Verbraucher zu transparenten und zuverlässigen Informationen über Preisqualität, Nachhaltigkeit von Waren und Dienstleistungen
2. Entwicklung von Methoden, mit denen die gesamten Umweltauswirkungen von Produkten und Organisationen gemessen und kommuniziert werden können.
3. Verfolgung von Nichtumsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ggf. durch Vertragsverletzungsverfahren, um nationale Rechtsvorschriften, die gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen, zu bekämpfen.
4. Zur Untersuchung, wie handelsrelevante und raumordnerische Regelungen und Pläne praktisch von den zuständigen Behörden angewandt werden, wenn
a. ein kleines, mittleres oder großes Einzelhandelsgeschäft eingerichtet werden soll,
b. durch den Austausch bewährter Praktiken für mehr Klarheit in Bezug auf das angemessene Gleichgewicht von Niederlassungsfreiheit, handelsrelevanter und raumordnerischer Planung sowie Umwelt und Sozialschutz zu sorgen
5. Die Kommission wird ein Grünbuch veröffentlichen, in dem die allgemeinen Merkmale unlauterer Handelspraxis in der B2B-Lieferkette erläutert werden. Damit wird sie eine Konsultation einleiten, deren Ergebnisse in eine Folgenabschätzung für die verschiedenen Optionen zur Beseitigung dieses Problems auf EU-Ebene eingehen.
6. Durch Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung, ohne dabei die Lebensmittelsicherheit zu gefährden.
7. Im Dialog mit den Interessenvertretern wird die Kommission bewährte Praktiken festlegen, die dazu beitragen sollen, die Lieferketten umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten und der Energieverbrauch von Einzelhandelsgeschäften zu minimieren.
8. Prüfung mit Hilfe von Sachverständigen, wie sichergestellt werden kann, dass der Einzelhandel zu innovativen Produkten Dienstleistungen und Technologie beitragen und von ihnen profitieren kann. Auf dieser Grundlage wird die Kommission konkrete Maßnahmen konzipieren, die die Wettbewerbsfähigkeit im Einzelhandel fördern sollen, z.B. durch eine schnellere Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen, die Integration von elektronischen und herkömmlichen Handel, neue Produktinformationen für Verbraucher und die Entwicklung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften und Normen.
9. Prüfung, ob eine spezifische Datenbank für alle auf EU-Ebene und in Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung eingerichtet werden kann, die eine einfache Möglichkeit zur Ermittlung der erforderlichen Produktkennzeichnung bietet.
10. Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen, um eine bessere Marktintegration für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen sicherzustellen:
a. Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste
b. Ein verbessertes Steuerungsmodell für Massenzahlungsverkehr und
c. Ein Legislativvorschlag zur multilateralen Interbankenentgelten für Kartenzahlungen
11. Die Kommission wird die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern stärken und Bedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, die vorhandenen Fähigkeiten dem Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen, insbesondere durch die Identifizierung und Antizipierung des Qualifikationsbedarfs durch einen europäischen Qualifikationsrat für den Sektor und durch verbesserte Ausbildungs- und Qualifizierungsstrategien im Einzelhandel.
Den Europäischen Aktionsplan für Einzelhandel finden Sie hier