Europäische Schadensersatzklage: Standpunkte nach wie vor kontrovers
Die EU-Kommission wirbt für Ihre Vorschläge zur Schaffung einer europäischen Schadensersatzklage. Im Hearing zur Konsultation zeigt sich große Uneinigkeit zwischen Wirtschafts- und Verbraucherseite.
08.04.2011
Brüssel, 5. April 2011. Die EU-Kommission wirbt für Ihre Vorschläge zur Schaffung einer europäischen Schadensersatzklage. Im Hearing zur Konsultation zeigt sich große Uneinigkeit zwischen Wirtschafts- und Verbraucherseite.
Vorstoß der EU-Kommission
Die Kommission wirbt um ihre Vorschläge zur Schaffung einer europäischen Schadensersatzklage. Sie begründet dies jetzt mit der Durchsetzung europäischem Rechts, findet aber gleichwohl bei den Wirtschaftsverbänden wenig Sympathie. Streitig ist bereits, ob es wirklich einen Regelungsbedarf gibt. Besteht tatsächlich ein großes Bedürfnis der Verbraucher, aber auch der Wirtschaft, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, Schäden durch Grossunternehmen, gleich aus welchen Rechtsgrund, in kollektiver Klage ersetzt zu erhalten? Auch die Erfahrung mit Ombudsmännern und alternativen Streitbeilegungssystemen aus den nordischen Ländern kann die Frage letztlich nicht beantworten.
Diskussion dreht sich um Verfahrensfragen
Immer wieder wird die Frage gestellt, wie das Klageverfahren aussehen soll -um dann an den jeweils vermuteten Ansätzen Kritik zu üben. Sucht man objektiv, welche Kriterien des kollektiven Schadensersatzes für Ansprüche aus europarechtlichen Regelungen Geltung finden sollen, geht man von einer öffentlichen Rechtsdurchsetzung aus. Gleichzeitig wird aber aucheine private Rechtsdurchsetzung gefordert, welche allerdings an bestimmte Vertretungsberechtigte, wie zum Beispiel Verbände, gebunden sein müsste. Dieses führt jedoch zu vielen neuen, unbeantworteten Fragen: Wie viele sind im Sinne von Kollektivität mit gleichen Schadensmustern betroffen, wer ist klageberechtigt? Wie kann sichergestellt werden, dass es nicht um Gewinnmaximierung von Anwaltssozietäten oder klagenden Verbänden geht?
All dies sind aber Fragen des Verfahrensrechts. Weil die Klagen jedoch vor nationalen Gerichten erhoben werden sollen, würde damit eine Vollharmonisierung des nationalen Prozessrechtes in diesen Punkten Vorraussetzung sein - hierzu fehlt wiederum die Ermächtigung der EU.
Vorschlag für kollektiven Schadensersatz wird kommen
DER MITTELSTANDSVERBUND geht davon aus, dass die Kommission trotz aller Einwände einen Vorschlag zum kollektiven Schadensersatz erarbeiten wird, der dann zwischen Kommission, Rat, Europaparlament, gewürzt durch die Aktivitäten der Lobbyisten, in den nächsten Jahren diskutiert werden wird.