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Europäische Kommission präsentiert neue Richtlinienvorschläge zur Wirtschaftsmigration

Aus allen Bereichen der Wirtschaft hört man Klagen über den Fachkräftemangel. Als eine kurzfristige Lösung kann die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland gewertet werden. Die Kommission verabschiedete am 23. Oktober 2007 zwei Vorschläge für Rechtsvorschriften im Bereich der Wirtschaftsmigration.

24.10.2007

Der erste Vorschlag betrifft eine Rahmenrichtlinie zur Aufnahme von hoch qualifizierten Migranten in der EU durch Schaffung einer EU Blue Card.

Beim zweiten Vorschlag handelt es sich um eine Richtlinie für ein einheitliches Antragsverfahren zur Gewährung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und für ein Bündel gemeinsamer Rechte für solche Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.

Zulassung von hoch qualifizierten Zuwanderern

Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Zulassung von hoch qualifizierten Zuwanderern zielt auf die Schaffung attraktiverer Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Drittstaatsangehörige, die eine hoch qualifizierte Beschäftigung in den EU Mitgliedstaaten ausüben wollen, und führt zu diesem Zweck die so genannte EU Blue Card ein.

Durch diesen Vorschlag wird kein Recht auf Zulassung geschaffen. Die Zahl der zuzulassenden Personen wird von den Mitgliedstaaten festgelegt.

So wird beispielsweise die Einführung eines auf gemeinsamen Kriterien beruhenden Schnellverfahrens vorgeschlagen. Ein im Rahmen dieser Regelung zugelassener Drittstaatsangehöriger erhält eine besondere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die so genannte EU Blue Card, durch die er Anrecht auf bestimmte sozio-ökonomische Rechte und günstige Bedingungen für eine Familienzusammenführung hat. Darüber hinaus wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

Einheitliches Antragsverfahren zur Gewährung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Der zweite Vorschlag ist horizontal ausgerichtet; er zielt auf die Vereinfachung der Verfahren für alle potenziellen Zuwanderer, die eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in einem Mitgliedstaat beantragen. Darüber hinaus sieht er für alle Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben, gemeinsame Rechte vor, die mit denen der Unionsbürger vergleichbar sind. Der Vorschlag sieht nicht die Harmonisierung der Zulassungsbedingungen für Arbeitsmigranten vor; diese bleiben in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

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