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Europa-GmbH zügig verwirklichen

Die Schaffung des Rechtsinstituts einer europäischen Privatgesellschaft wird von der Berliner Koalition künftig konstruktiv vorangetrieben werden. Das seit 2008 ruhende Projekt soll im kommenden Jahr wieder Fahrt aufnehmen.

03.12.2010

Die Schaffung des Rechtsinstituts einer europäischen Privatgesellschaft wird von der Berliner Koalition künftig konstruktiv vorangetrieben werden. Das seit 2008 ruhende Projekt soll im kommenden Jahr wieder Fahrt aufnehmen.

Anlässlich einer Fachveranstaltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärten Vertreter der Fraktion, dass die Europäische Privatgesellschaft als neue europaweite Rechtsform gerade der deutschen Wirtschaft große Vorteile biete. Die Schaffung ihrer rechtlichen Grundlagen dürfe daher nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.

Denn mit der Europäischen Privatgesellschaft können viele kleine und mittlere Unternehmen einen leichteren Zugang zum europäischen Binnenmarkt erhalten. Die finanziellen und administrativen Hürden für eine Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten lassen sich damit deutlich reduzieren.

Die christlich-liberale Koalition hatte daher im Koalitionsvertrag vereinbart, dassdie Schaffung eines Statuts für die Europäische Privatgesellschaft auf europäischer Ebenegefördert werden soll. Dazu gehört auch das Bewusstsein, dass sich Regelungen des nationalen Gesellschaftsrechts nicht Buchstabe für Buchstabe auf die europäischen Rechtsgrundlagen übertragen lassen. Für wesentliche Gesichtspunkte wie den Gläubigerschutz und die Arbeitnehmermitbestimmung liegen aber Vorschläge auf dem Tisch, die eine Einigung ermöglichen sollten.

Das Modell einer europäischen Privatgesellschaft (SPS) ist Bestandteil des sogenannten Small-Business-Act, in dem verschiedenste Maßnahmen zur Förderung der europaweiten wirtschaftlichen Tätigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen vorgeschlagen wurden. In der Vergangenheit hatte Deutschland hinsichtlich der SPE sehr zurückhaltend agiert.

Große Unternehmen haben in der Europäischen Union bereits seit 2004 die Möglichkeit, sich in der Societas Europaea (SE) als einer eigenen europäischen Rechtsform zu organisieren. Im Juni 2008 hat die Europäische Kommission dann einen Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Privatgesellschaft (europaweite Bezeichnung: Societas Privata Europaea - SPE) vorgelegt. Mit der SPE soll nun auch kleineren und mittleren Unternehmen eine geeignete Gesellschaftsrechtsform für eine Geschäftstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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