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EuGH-Urteil: Betriebsübergang — Gleichstellungsabrede — Tarifbindung (C 499/04 vom 9.3.06)

Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Für den Veräußerer und den Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Übergangs geltender Kollektivvertrag

29.03.2006

Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. Februar 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass er nicht dem entgegensteht, dass der Erwerber, der nicht Partei eines den Veräußerer bindenden Kollektivvertrages ist, auf den der Arbeitsvertrag verweist, durch Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden nachfolgen, nicht gebunden ist.
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