EU will Mittelstand und Verbraucher unterstützen
Der Streitwert für europäische Bagatellverfahren soll von 2000 auf 10.000 Euro angehoben werden. Das schlägt die EU-Kommission vor. Damit sollen Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen gestärkt werden.
06.12.2013
Brüssel, 25.11.2013 — Die Ergebnisse einer im November/Dezember 2012 durchgeführten Eurobarometer-Umfrage und eine öffentliche Konsultation der EU-Kommission im Frühjahr diesen Jahres haben ergeben, dass die bestehenden Regeln über das Verfahren für geringfügige Forderungen nachgebessert werden muss. Deswegen hat die Kommission nun einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt.
Das europäische Verfahren über geringfügige Forderungen steht seit 2007 besonders Privatpersonen zur Verfügung, damit sie Forderungen mit einem Wert von bis zu 2000 Euro in einem anderen EU-Mitgliedstaat geltend machen können. Standardformulare und vereinfachte Gerichtsverfahren senken die Gerichtskosten und damit die Hemmschwelle die Forderungen durchzusetzen.
Allerdings haben die Umfragen ergeben, dass die Grenze von 2000 Euro für solche Bagatellverfahren als zu niedrig angesehen wird. Deswegen will die Kommission den Streitwert auf maximal 10.000 Euro anheben. Damit sollen auch kleine und mittlere Unternehmen in den Genuss dieses vereinfachten Verfahrens kommen.
Zudem gilt die Verordnung im Moment nur, wenn mindestens eine Partei des Rechtsstreits ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat als das angerufene Gericht hat. Dadurch werden viele Fallgestaltungen vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Der Vorschlag der Kommission will auch das ändern. So sollen Bagatellverfahren möglich sein, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der Parteien nicht gleichzeitig der Ort der Vertragserfüllung ist.
Das Verfahren soll allerdings weiter schriftlich durchgeführt werden. Eine mündliche Verhandlung wird nur anberaumt, wenn der Richter aufgrund der Aktenlage kein Urteil fällen kann, oder eine Partei eine mündliche Verhandlung beantragt hat. Um die Kosten mündlicher Verhandlungen weiter zu senken, sollen die Gerichte regelmäßig auf Telekommunikationsmittel wie Video- oder Telefonkonferenzen zurückzugreifen.
Zur weiteren Kostensenkung sollen die Gerichtsgebühren nach dem Verordnungsvorschlag auf 10 Prozent des Streitwerts – ausgenommen sind Zinsen, Kosten und Auslagen - gedeckelt werden. Die Mitgliedstaaten sollen Mindestgebühren festlegen können, diese dürfen dann 35 Euro nicht überschreiten.