EU stärkt Wettbewerb zwischen Kfz-Werkstätten
Die EU hat Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern überarbeitet.
31.05.2010
Mit den neuen Regeln kann die Behörde leichter gegen Marktteilnehmer vorgehen, die unabhängige Werkstätten vom Markt ausschließen oder neue Wettbewerbsbeschränkungen einführen. Autoreparaturen könnten damit zukünftig preiswerter werden. Grund sind überarbeitete Wettbewerbsvorschriften für Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und deren zugelassenen Händlern, Werkstätten und Ersatzteilanbietern.
Im Bereich der Reparatur von Kraftfahrzeugen kommen den neuen Regeln zufolge Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten nur noch dann für die Gruppenfreistellung in Betracht, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30 % hat. Dies entspricht dem allgemeinen Rechtsrahmen für vertikale Vereinbarungen (Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 330 für vertikale Beschränkungen vom 20. April 2010).
Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden. Gleichwohl bleibt es Kfz Herstellern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden.
Der ZGV begrüßt die neuen Wettbewerbsvorschriften, denn durch die überarbeiteten Regeln wird insgesamt der Wettbewerb bei Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen gestärkt, da der Zugang zu notwendigen Reparaturinformationen und die Verwendung alternativer Ersatzteile erleichtert werden. Unabhängige mittelständische Fachbetriebe für Autoreparaturen werden durch die neuen Regelungen gestärkt.
Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zeigte sich überzeugt, dass der neue Rechtsrahmen «spürbare Vorteile für die Verbraucher bringen wird, da sich die Reparatur- und Wartungskosten verringern werden». Der Behörde zufolge entfallen auf Reparaturen schätzungsweise 40 Prozent der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung.
Die neuen Regeln sind am 1. Juni 2010 in Kraft getreten.
Die neue Gruppenfreistellungsverordnung kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden:
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Die Leitlinien sind auf folgender Website veröffentlicht worden:
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Bei beiden Dokumenten handelt es sich um vorläufige Fassungen. Die endgültige Fassung soll zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.