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EU-Richtlinie zur Portabilität von ergänzenden Rentenansprüchen: „Deutschland wird sich verändern müssen!“

Das deutsche System der betrieblichen Altersvorsorge wird langfristig geändert werden müssen.

28.02.2006

Das deutsche System der betrieblichen Altersvorsorge wird langfristig geändert werden müssen. Von einem Systemwechsel sind vor allem Pensionsrückstellungen und Unterstützungskassen betroffen, die in Deutschland üblich, in anderen EU-Staaten jedoch kaum zu finden sind. Dies machte die Niederländerin Ria Oomen-Ruijten (EVP), Berichterstatterin im Europäischen Parlament (EP) zur geplanten Portabilitätsrichtlinie, in ihrer Diskussion mit dem BDA-Ausschuss für Sozialpolitik in der EU deutlich, welcher am 21./22. Februar in Brüssel tagte.

Der Entwurf der Richtlinie sieht im wesentlichen folgende Änderungen vor:

  • Die Unverfallbarkeitsfristen sollen auf zwei Jahre verkürzt werden (Deutschland: 5 Jahre). Dies würde bedeuten, dass der Arbeitnehmer bereits nach zweijähriger Beitragszahlung Zusatzansprüche erwirbt.
  • Das Mindestalter soll auf 21 Jahre gesenkt werden (Deutschland: 30 Jahre). Ein Arbeitnehmer muss also Zusatzrentenansprüche spätestens ab dem Alter von 21 Jahren erwerben können.
  • Die Übertragung von Betriebsrentenansprüchen ist durch einen generellen Mitnahmeanspruch geregelt. Einzelne Mitgliedstaaten können die Durchführungswege Direktzusage und Unterstützungskasse sowie umlagefinanzierte Altersvorsorgesysteme vom Anwendungsbereich ausnehmen. Allerdings soll diese Freistellungsoption nach 10 Jahren einer Überprüfung unterzogen werden.

Frau Oomen-Ruijten stellte klar, dass Deutschland die 10-jährige Übergangszeit als Chance begreifen müsse, das nationale System der betrieblichen Altersvorsorge zu verändern. Es sei von der Europäischen Kommission, die den Richtlinienentwurf erstellt habe, nicht beabsichtigt, Systemwechsel in den einzelnen Mitgliedstaaten herbeizuführen. Auch stehe es nicht in der Kompetenz der EU, innerstaatliche Systemwechsel in der Sozialpolitik herbeizuführen. Dennoch sei zum Zweck der Mobilität von Arbeitnehmern, dem Zweck der Richtlinie, ein großer Beitrag Deutschlands unabwendbar.

In mehr als zwei Stunden diskutierte Frau Oomen-Ruijten diese Problematik mit den Vertretern der deutschen Wirtschaft. Ihre Ausführungen waren deutlich, sie argumentierte offen und zeigte sich sehr kooperativ: Sie wandte sich an die BDA mit der Bitte, ihr einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Portabilitätsrichtlinie umgesetzt werden könne, ohne dass Deutschland einen allzu großen Schaden dabei nehme. Sie plädierte an die deutsche Wirtschaft, ihr einen einheitlichen konstruktiven Vorschlag zu unterbreiten. Diesen werde sie als Berichterstatterin des EP so gut es geht berücksichtigen und verteidigen. Bei einer reinen Blockade des Richtlinienentwurfs von deutscher Seite werde es mit und ohne Einsatz von Frau Ruijten-Oomen zur Überstimmung einer ablehnenden Haltung Deutschlands im EP kommen.

Da die Berichterstatterin ihren Bericht bereits Anfang April fertig stellen möchte, hat sie die BDA um einen Vorschlag bis Ende März gebeten. Sie legte großen Wert auf eine einheitliche deutsche Position, welche nur über die BDA und nicht von einzelnen Verbänden vertreten werde.

In der BDA-Ausschusssitzung hat die deutsche Wirtschaft von Frau Oomen-Ruijten bereits das Signal erhalten, dass klargestellt wird, dass die Verpflichtungen der Richtlinie nicht rückwirkend gelten werden, und dass für freiwillige Systeme wie dem deutschen keine Dynamisierungspflicht bestehen wird. Außerdem hat sie für die Mitgliedstaaten einen Spielraum bei der Festlegung der Unverfallbarkeitsfristen gefordert.

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