EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kraft getreten
Bis zur Reform des deutschen UWG findet lediglich einerichtlinienkonforme Auslegung statt- eine unmittelbare Anwendung der EU- Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken scheidet aus.
07.01.2008
Seit dem 12.12.2007 gilt in Europa die neue Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern (auch UCP-Richtlinie genannt). Wie alle europäischen Richtlinien entfaltet auch die UCP-Richtlinie keine unmittelbare Geltung in Deutschland; sie muss zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. Obwohl bei der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahre 2004 bereits die damals zu erwartenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen berücksichtigt wurden, weicht das Gesetz in einigen Teilen von der EU-Richtlinie ab und erfordert nun Änderungen, soweit das Schutzniveau des UWG über das der Richtlinie hinausgeht oder dahinter zurückbleibt.
Auch wenn eine unmittelbare Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ausscheidet, sind die deutschen Gerichte doch verpflichtet, im Falle von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten bei der Anwendung des UWG eine richtlinienkonforme Auslegung vorzunehmen. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen der Richtlinie bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen.
Neben der Änderung der Definition der „Wettbewerbshandlung“, der Konkretisierung der lauterkeitsrechtlichen Generalklausel im Bezug auf Wettbewerbshandlungen zum Nachteil von Verbrauchern, der Neufassung des nunmehr abschließenden Katalogs von Beispielen der Irreführung sowie der ausführlichen Regelung der Irreführung durch Unterlassung bildet die sog. „Black-List“ mit Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als wettbewerbswidrig gelten, einen Schwerpunkt der Richtlinie.
Der deutsche Referentenentwurf zur Änderung des UWG liegt seit dem 27.07.2007 vor. Die hierzu ergangene Stellungnahme des ZGV können Sie hier downloaden. Es ist damit zu rechnen, dass ein entsprechendes Änderungsgesetz zum UWG voraussichtlich im Frühjahr 2008 verabschiedet werden wird.