EU prüft Steuerpraxis von Apple, Fiat und Starbucks
Wie kann man von den Milliardengewinnen möglichst wenig an den Staat abgeben? Multinationale Konzerne zeigen sich da kreativ. Nun ermittelt die EU-Kommission gegen Konzerne wie Apple, Starbucks und Fiat.
20.06.2014
Brüssel, 19.06.2014 — Ein wichtiger Teilaspekt für das Funktionieren des Binnenmarkts ist die konsequente Einhaltung der europäischen Beihilferegeln. Die EU-Kommission hat Anhaltspunkte, dass sich Irland, die Niederlande und Luxemburg an diese Regeln nicht gehalten haben. Deswegen hat sie Prüfverfahren, und im Falle Luxemburgs sogar ein Vertragsverletzungsverfahren, eingeleitet.
Steuerbegünstigung von Konzernen eventuell unzulässige Beihilfe
Wie in den Medien berichtet wurde, sollen drei Unternehmen durch die Steuerbescheide der nationalen Behörden erhebliche Steuervergünstigungen erhalten haben. Aus diesem Grund hat die Kommission ein Verfahren eingeleitet und die entsprechenden Berechnungen zur Festsetzung der Steuerbemessungsgrundlage in diesen Entscheiden geprüft. Nach einer vorläufigen Analyse der Kommission bestünden Bedenken, dass der steuerbare Gewinn in den Entscheiden unterschätzt wird. Die dadurch bedingte Steuerbegünstigung der betroffenen Unternehmen könnte eine unzulässige Beihilfe nach europäischem Recht darstellen.
Es geht um Verrechnungspreisvereinbarungen
Dabei weist die Kommission darauf hin, dass es nicht um die allgemeinen Steuervorschriften der Mitgliedstaaten geht. Vielmehr werde die Europarechtskonformität der in den Bescheiden enthaltenen Bestätigung von Verrechnungspreisvereinbarungen in Frage gestellt. Verrechnungspreise sind die Preise, die für Transaktionen zwischen verschiedenen Teilen derselben Unternehmensgruppe in Rechnung gestellt werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Preise für Waren oder Dienstleistungen, die eine Tochtergesellschaft eines Konzerns an eine andere Tochtergesellschaft desselben Konzerns liefert bzw. erbringt. Die Verrechnungspreise haben Einfluss darauf, wie der steuerbare Gewinn zwischen den in unterschiedlichen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften einer Unternehmensgruppe verteilt ist.Die Kommission wird daher prüfen, ob die drei in den Steuerentscheiden validierten Verrechnungspreisvereinbarungen staatliche Beihilfen zugunsten der betreffenden Unternehmen beinhalten. Da Luxemburg der Kommission nur einen Teil der erbetenen Informationen zur Verfügung gestellt hat, wurde bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werden die nichtvertraulichen Fassungen der Beschlüsse über das Beihilfenregister auf der Wettbewerbswebseite unter den Nummern SA.38373, SA.38374 und SA.38375 zugänglich gemacht.
MITTELSTANDSVERBUND fordert konsequentes Vorgehen
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt das konsequente Vorgehen der Kommission, die ihren Auftrag als "Hüterin der Verträge" ernst nimmt. Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung, hat nach Ansicht des Spitzenverbandes für Mittelstandskooperationen richtig erkennt: "Der faire Steuerwettbewerb ist für die Integrität des Binnenmarktes, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der EU-Mitgliedstaaten und gleiche Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen unerlässlich."Gerade der kooperierende Mittelstand ist von den unterschiedlichen Steuerpolitiken der Mitgliedstaaten betroffen. In diesem Sinne erhofft sich DER MITTELSTANDSVERBUND, dass die Kommission auch in Zukunft sämtlichen Unregelmäßigkeiten auf den Grund gehen wird.