MENÜ MENÜ

EU-Parlament: Gesellschaftliches Engagement des Mittelstandes nicht reglementieren

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zu Corporate Social Responsibility (CSR) verabschiedet. Darin wird davor gewarnt, das gesellschaftliche Engagement mittelständischer Unternehmen durch Richtlinien zu regeln. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt den Vorstoß.

10.06.2011

Am 8. Juni 2011 hat das Europäische Parlament den Bericht des tschechischen Abgeordneten Richard Falbr (SD) "Außenpolitische Dimension der Sozialpolitik, Förderung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards und soziale Verantwortung der Unternehmen" verabschiedet.

Bei dem Bericht handelt es sich um einen Initiativbericht des Europäischen Parlaments, der auch die noch dieses Jahre zu erwartende CSR-Mitteilung der europäischen Kommission erwähnt.

In dem Bericht geht es vorwiegend um den möglichen Einfluss der EU in Drittstaaten durch:

  • Handelsabkommen, Entwicklungshilfe und andere Mittel,
  • durch in der EU ansässige Konzerne mit Tochterunternehmen in Drittstaaten,
  • durch in der EU ansässige Unternehmen mit Kunden/Lieferanten in Drittstaaten.

Der Bericht fordert größere Anstrengungen um das europäische Sozialmodell in Drittstaaten zu tragen, vor allem im Bezug auf eine Verbesserung der Arbeitskonditionen, die Organisation und Stärkung der Rechte der Arbeitnehmer, die Einhaltung der Menschenrechte und der Förderung des Umweltschutzes.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt besonders die Aussage zur Förderung der CSR-Initiative von KMU unter Berücksichtigung des "Think Small First"-Prinzips und die klare Forderung an die EU, keine Richtlinien zur Regelung von CSR und der Einhaltung von CSR-Prinzipien zu erlassen.

Soziales (CSR) Engagement beschreibt einen freiwilligen Ansatz der in sehr verschieden Formen von mittelständigen Unternehmen wahrgenommen wird. Eine diesbezügliche Regelung kann der Vielfalt der Maßnahmen und Tätigkeiten in diesem Bereich nicht Rechnung tragen und würde zur Benachteiligung vor allem der kleinen unternehmen führen.

Die vorläufige Fassung der Entschließung kann HIER abgerufen werden:

Weitere Schritte:
Das Verfahren ist mit der Verabschiedung des Texts abgeschlossen. Die Entschließung hat keinen Regelungscharakter, wird aber vermutlich in die erwartete Mitteilung der EU-Kommission zum gleichen Thema einfließen.

Zurück zur Übersicht