EU-Parlament beschließt neue Energieeffizienz-Standards
Bei dem Gesetzespaket zur Energieeffizienz handelt es sich zum einen um die Richtlinie die vorschreibt, dass alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, hohen Energiesparvorgaben entsprechen müssen. Kennzeichnungen von Haushaltsgeräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen erhalten künftig mehr Informationen zum Energieverbrauch.
19.05.2010
Brüssel, 18. Mai 2010 - Bereits am 18. Mai hat das Europäische Parlament die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Diese enthält Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz sowohl von neuen, als auch bestehenden Gebäuden.
Dies bedeutet, dass die nationalen Regierungen die Richtlinie binnen 18 Monaten in nationales Recht umsetzen müssen. Daraus wird sich in Deutschland eine Änderung der Energiesparverordnung ergeben. Zukünftig müssen die Mitgliedsstaaten also ihre Bauvorschriften so anpassen, dass alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, den hohen Energiesparvorgaben entsprechen. Dazu müssen sie zu einem bedeutenden Teil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude soll dies bereits ab 2018 gelten. Die Neuerungen sollen teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden.
Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, "sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden angehalten, im Zuge von Renovierungsarbeiten sog. intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen, wie z. B. Wärmepumpen, zu ersetzen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt
Auf Gebäude entfallen 40% des Gesamtenergieverbrauchs der Europäischen Union. Damit stellen sie die größte Emissionsquelle in Europa dar. Die Verbesserung ihrer Gesamtenergieeffizienz wird dazu beitragen, sowohl das geforderte CO2 Emissionsziel zu erreichen, als auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass EU-Klimaziel von 20% Energieeinsparung in den nächsten zehn Jahren zu erreichen.
Für den Verbraucher soll die neue Richtlinie niedrigere Energiekosten bedeuten. Obgleich die Mitgliedsstaaten aufgefordert sind diese Vorgaben kostenoptimal zu erreichen, bleiben viele Fragen bei der Umsetzung in die Praxis offen. Tatsächlich scheiterte die Umsetzung der ersten Version der Richtlinie über die Gesamtenergieffizienz von Gebäuden - die nur einen Bruchteil der Gebäude betraf - vielerorts an mangelden Fachkräften für die Ausstellung von Energieausweisen. Es ist zu befürchten, dass eine Zertifizierungindutrie entsteht, die es dem kundennahen Handwerker erschwert effektive Dienstleistung anzubieten. Aus Sicht des Mittelstandes ist es daher notwendig bei der Umsetzung die bestehenden kompetenzen iauf diesem Gebiet zu erkennen undin den Vordergrund zu heben.
Die Annahme der Richtlinie in zweiter Lesung ist Teil eines größeren Gesetzespaketes zur Energieeffizienz. Der Berichtsentwurf des Parlaments wurde von der Abgeordneten Silvia-Adriana Ticau (SD, Rumänien) verfasst.
Richtlinie zu neuen Energielabels
Ebenfalls am 18. Mai hat das Europäische Parlament einem neuen Design der EU-Energieeffizienzlabels mit zusätzlichen "Plus" -Klassen zu dem bereits bestehenden Farbschema zugestimmt. Darüber hinaus muss bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein.
Das bereits vorhandene Energielabel hilft Verbrauchern, die laufenden Kosten beim Kauf eines neuen Haushaltsgerätes einzuschätzen. Dazu zählen u.a. Kühl- und Tiefkühlschränke, Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, Herde und Klimaanlagen. Hersteller sind verpflichtet, den jährlichen Energieverbrauch, unabhängig davon, ob das Produkt gute (dunkelgrüne "A" Klasse) oder schlechte (rote "G" Klasse) Leistungen erzielt hat, anzugeben. Je nach Art des Produktes, zeigt das Label auch den Wasserverbrauch, den Geräuschpegel order die Heizleistung an.
Unter der neuen Gesetzgebung ermöglicht die Kennzeichnung der Energieeffizienz bis zu drei neue Energieklassen, die den technologischen Fortschritt wiedergeben, aber die Gesamtanzahl der Energieklassen auf sieben beschränkt. Die bisherige Palette reicht von "A" bis "G" und könnte künftig wie folgt aussehen:
• Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "F",
• Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "E",
• Wenn ein neues Produkt, dass weniger Energie als das bereits existierende verbraucht, mit "A+++" klassifiziert wird, gilt für das am wenigsten Energieeffiziente die Klasse "D".
Die Kennzeichnungsfarbpalette, von Dunkelgrün für die energieeffizientesten Produkte bis Rot für die am wenigsten energieeffizienten Produkte, wird entsprechend angepasst, so dass die höchste Energieeffizienzklasse weiterhin Dunkelgrün sein und die am wenigsten Energieeffiziente Rot sein wird.
Die Energieklassen und speziellen Produkte, die gekennzeichnet sein müssen, werden von einer Arbeitsgruppe der Kommission bestimmt.
Werbung für Haushaltsgeräte muss auf die Energieeffizienz hinweisen
Bei jeder Werbung, die den Energieverbrauch oder Preis eines bestimmten Haushaltsgerätemodells angibt, muss die Energieklasse des Produktes deutlich erkennbar sein. Werbung mit zusätzlichen Informationen soll dem Verbraucher helfen, die Wahl auf Produkte zu lenken, die bei ihrem Gebrauch am wenigsten Energie und die Energiekosten auf lange Sicht reduzieren.
Die gleichen Bestimmungen gelten in sämtlichen technischen Werbeschriften, wie beispielsweise in technischen Handbüchern oder in Broschüren der Hersteller, die entweder gedruckt vorliegen oder online verfügbar sind.
Energielabel für Fensterrahmen und andere energiesparende Produkte
Künftig muss die Kennzeichnung auch zu energieverbrauchenden Produkten hinzugefügt werden, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Dazu zählen u.a. Kühlräume, Schaukästen, Industriekochgeräten, Verkaufsautomaten und Industriemotoren.
Die Energiekennzeichnungspflicht gilt außerdem für energiebezogene Produkte, einschließlich Bauprodukte, die keine Energie verbrauchen aber einen erheblichen direkten oder indirekten Einfluss auf Energieeinsparungen haben, wie beispielsweise Fensterverglasung and Rahmen oder Außentüren.
Sobald die neuen Regeln im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurden, haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Bei der Energiekennzeichnung der Produkte muss Rücksicht auf die anfallenden bürokratischen Lasten genommen werden. Hersteller und Instalateure aus dem Mittelstand dürfen nicht dadurch eine wettbewerbliche Benachteiligung erfahren, dass bürokratische Lasten bei Mittelstandsbetrieben zu einer unproportzonalen Anstieg der Fertigngskosten führen.
Eine Beschränkung des Wettbewerbs durch Bürokratiebedingte Insolvenzen der mittelständischen Betriebe liegt langfristig bestimmt nicht im interesse des Verbrauchers.