MENÜ MENÜ

EU-Kommission will Überprüfung bestehender Regelungen zur ermäßigten Mehrwertsteuer

Im Rahmen der in der Kommission 2011 bereits eingeleiteten Untersuchung über die Zukunft der Mehrwertsteuer wird nun das Thema der ermäßigten Mehrwertsteuersätze aufgegriffen. Die Konsultation, an der sich Unternehmen, Verbände und sonstige Interessenvertreter beteiligen können, läuft noch bis Anfang Januar 2013.

12.10.2012

Brüssel, 11. Oktober 2012. Im Rahmen der in der Kommission 2011 bereits eingeleiteten Untersuchung über die Zukunft der Mehrwertsteuer wird nun das Thema der ermäßigten Mehrwertsteuersätze aufgegriffen. Die Konsultation, an der sich Unternehmen, Verbände und sonstige Interessenvertreter beteiligen können, läuft noch bis Anfang Januar 2013.

Das derzeitige Mehrwertsteuerrecht ist seitens der EU so geregelt, dass der Normalsatz mind. 15% betrifft, die Mitgliedstaaten jedoch 1 oder 2 ermäßigte Steuersätzen von mind. 5 % auf eine beschränkte Liste von Waren und Dienstleistungen anwenden können. Kompliziert wird dies durch mögliche Nullsätze oder stark ermäßigte Steuersätze, soweit diese bereits am 1. Januar 1991 angewendet wurden. Hinzu kommen weitere Ausnahmeregeln, die das Gesamtsystem verkomplizieren. Mit der Konsultation hat die Kommission einen Überblick über die Mehrwertsteuersätze in Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstellt, den sie hier finden.

Ziel ist es, das Steuersystem mit dem Ziel zu überprüfen, es wirksam und effizienter zu gestalten, ungerechte Steuerbefreiung abzuschaffen, den Steuerbemessungsgrad zu verbreitern und den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten; letztlich aber auch die Effizienz der Steuererhebung zu verbessern und gleichzeitig die Steuerumgehung zu bekämpfen. Aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES ist die entscheidende Frage, ob und welche Regelungen zu einer Wettbewerbsverbesserung im grenzüberschreitenden Handel führen. Wir bitten - nicht nur hierzu - um Ihre Kommentare.

Zurück zur Übersicht
Downloads
vat_rates_de PDF 0,34 MB