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EU-Kommission will Rechnungslegungsanforderungen für Kleinstunternehmen abschaffen

Die EU-Kommission macht den Vorschlag, Kleinstunternehmen künftig von den Bilanzierungspflichten auszunehmen

24.02.2009

Brüssel, 26. Februar 2009 — Der von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag zur Neufassung der 4. Gesellschaftsrichtlinie eröffnet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als einer Million Euro und einer Beschäftigtenzahl von maximal 10 Personen vom Anwendungsbereich der vierten Gesellschaftsrichtlinie auszunehmen.

Der ZGV begrüßt den vorgelegten Plan der EU-Kommission, Kleinstunternehmen von den aufwendigen Bilanzierungspflichten zu befreien. Bürokratieabbau und „Vorfahrt für KMU“ bekämen damit einen ersten spürbaren Impuls. Damit wäre ein erster Schritt für konkrete Entlastungen der Betriebe getan.

Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.

Weitere Informationen erteilt Dr. Günther Schulte, ZGV-Büro Brüssel: g.schulte@zgv-online.de

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