EU-Kommission will Rechnungslegung für kleine Unternehmen vereinfachen
Die EU-Kommission hat am 25.10.2011 einen Richtlinienvorschlag für die Rechnungslegungsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen vorgelegt, mit demdie administrativen Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen reduziert werden sollen.
28.10.2011
Durch die Richtlinien werden unterschiedliche Vereinfachungen eingeführt. Kern der Maßnahme ist dabei ein Maximum an Harmonisierung innerhalb Europas. KMUs sind nicht verpflichtet, die Rechnungslegung überprüfen zu lassen, Gruppen kleinerer Unternehmen sind von der Verpflichtung zur Konsolidierung befreit.
Die Kommission hat davon Abstand genommen, die 2009 veröffentlichten International Financial Reporting Standards for SME als verpflichtend zu übernehmen. Die Folgenabschätzung ergab, dass die Übernahme der IFRS nicht zu einer Vereinfachung oder gar Reduktion der bürokratischen Belastungen führen würde. Gleichwohl, die sind Mitgliedsstaaten im beschränkten Maße ermächtigt, Grundzüge der IFRS in nationales Recht zu implementieren.
Erst nach eingehender Analyse des Vorschlages kann festgestellt werden, ob durch das Bestreben der Kommission den Grundsatz "think small first" ausreichend umgesetzt wird.
Dr. Günther Schulte, Büro Brüssel.