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EU-Kommission will Online-Handel stärken

Mit 16 Maßnahmen möchte die EU-Kommission den Anteil des E-Commerce am Einzelhandel bis 2015 verdoppeln. Das erhöht den Druck auf viele Verbundgruppen, schlagkräftige Online-Konzepte voranzutreiben. Gleichzeitig ist es Ansporn für den MITTELSTANDSVERBUND, hier weiter auf die Abschaffung kartellrechtlicher Hürden für Kooperationen zu drängen, die Nachteile gegenüber den Wettbewerbern darstellen.

12.01.2012

Brüssel, 11. Januar 2012. Die europäische Kommission hat am 11. Januar einen Fahrplan für die Vollendung des digitalen Binnenmarktes vorgelegt, mit sie den europäischen Online-Handel massiv vorantreiben will. Mit 16 Einzelmaßnahmen soll der Anteil des elektronischen Handels am Einzelhandel (momentan 3,4 Prozent) sowie der Beitrag der Internetwirtschaft am europäischen BIP (derzeit weniger als 3 Prozent) bis 2015 verdoppeln werden. In Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten könne E-Commerce bis 2015 mit mehr als 20 Prozent zum Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum beitragen.

Durch das Maßnahmenpaket soll ein günstiges Umfeld für die Entwicklung eines dynamischen digitalen Binnenmarktes geschaffen werden. Bestehende Hemmnisse sollen beseitigt und Investitionen in drahtlose Anschlüsse und feste Infrastrukturen der neuen Generation begünstigt werden. Die weitere Entwicklung von Cloud-Computing-Diensten soll unterstützt werden.

Im Einzelnen verfolgt der Maßnahmenkatalog, der HIER zum Download zur Verfügung steht, die folgenden fünf Handlungsschwerpunkte:
  • Ausweitung des legalen und grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsangebots
  • Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung der Verbraucher
  • Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme
  • Wirksame Missbrauchsbekämpfung und bessere Streitbeilegung
  • Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen
Für die Verbundgruppen erhöht sich durch die Bestrebungen der Kommission der Druck, die eigenen Mitgliedsunternehmen durch geeignete Strategien am wachsenden Online-Markt teilhaben zu lassen. Gleichzeitig ist es Ansporn für den MITTELSTANDSVERBUND, gerade in diesem Bereich weiter auf die Abschaffung kartellrechtlicher Hürden für Mittelstandskooperationen zu drängen. Die Verbundgruppen müssen hier in die Lage versetzt werden, im Wettbewerb mit Großunternehmen mitzuziehen, die Frage des gemeinsamen Auftritts und der Preisbindung ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Ein unter gemeinsamer Marke erfolgender Internet-Auftritt wird vom Verbraucher nur verstanden, wenn alle Händler der Gruppe gleiche Produkte mit gleichen Preisen versehen. Kommission und auch Kartellamt haben sich hier noch nicht festgelegt, wenngleich Wohlwollen signalisiert - für die Verbundgruppen fehlt eine Rechtsicherheit schaffende verbindliche Bewertung.

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