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EU-Kommission will Möglichkeiten zur alternativen Streitbeilegung fördern

Kommt es beim Versandkauf aus dem EU-Ausland zum Streit zwischen Verbraucher und Verkäufer, war die Rechtsdurchsetzung bisher oft schwierig und langwierig. Die EU-Kommission legt nun Vorschläge zur Alternativen Streitbeilegung vor, mit der Konflikte auch ohne Gerichte gelöst werden können.

08.12.2011

Brüssel, 5. Dezember 2011. Kommt es beim Versandkauf aus dem EU-Ausland zum Streit zwischen Verbraucher und Verkäufer, war die Rechtsdurchsetzung bisher oft schwierig und langwierig. Die EU-Kommission legt nun Vorschläge zur Alternativen Streitbeilegung vor, mit der Konflikte auch ohne Gerichte gelöst werden können.

Als Bestandteil der Aktivierung und Vollendung des europäischen Binnenmarktes wird seit langem über alternative Streitbeilegungen zwischen Händler und Verbraucher im Online- und Offlinegeschäft gesprochen. Die nun vorgeschlagenen Rechtsvorschriften betreffen Vertragsstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Weitgehend wird dabei auf nationale Streitbeilegungssysteme zurückgegriffen.

Konkret für den Online-Handel soll jedoch eine europäische Plattform geschaffen werden, die möglichst einfach zur Streitbeilegung im innergemeinschaftlichen Online-Handel beitragen kann. Diese Plattform soll bis 2015 etabliert werden. Ziel ist es damit, die Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen möglichst kostengünstig und möglichst zeitnah, d. h. konkret binnen 90 Tagen durchzuführen.

Die Mitteilung und die Vorschläge stehen hier zum Download zur Verfügung.

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