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EU-Kommission veröffentlicht Antworten zur Konsultation über die Revision des Verbraucheracquis

Auf die im Grünbuch vom 07. Februar 2007 zur Revision des Verbraucheracquis veröffentlichte Konsultation hat die EU-Kommission mehr als 330 Antworten von Interessenvertretern erhalten. Eine erste Analyse in einem Arbeitsdokument sowie die einzelnen Antworten hat die EU-Kommission am 09. Oktober 2007, veröffentlicht. Eine detaillierte Analyse soll folgen.

06.11.2007

Hauptpunkte des Arbeitsdokuments:

  • 80 % der Konsultationsteilnehmer sprachen sich für ein horizontales Instrument mit zielgerichteter Vollharmonisierung aus. Dies sollte kombiniert werden mit der Revision der Sektorrichtlinien.
  • Das horizontale Instrument soll Definitionen für Verbraucher, Unternehmer, Lieferung enthalten sowie Regelungen zum Widerruf. Neu eingeführt werden soll eine „schwarze Liste“ mit Missbrauchsklauseln sowie eine „graue Liste“ mit der gesetzlichen Vermutung der Missbräuchlichkeit von Klauseln, so die Antworten.
  • Die Erwähnung von digitalen Inhalten bei der Revision stieß auf große Sorge bei vielen Interessenvertretern. Die Mehrheit der Betroffenen habe sich für eine separate Analyse und Behandlung des Themas ausgesprochen, worauf es vermutlich auch hinauslaufen werde, so die EU-Kommission in ihrem Arbeitsdokument.

Die vollständige Übersicht aller Antworten zur Konsultation finden Sie bitte unter folgender Internetadresse.

Zusätzlich zu dieser Konsultation wird die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz im November 2007 eine Konferenz in Brüssel organisieren, um mit interessierten Interessenvertretern praktische Probleme in der aktuellen Verbraucherschutzgesetzgebung zu identifizieren und zu diskutieren.

Der ZGV begrüßt den generellen Ansatz einer übergreifenden Definition relevanter Begriffe, weist jedoch auf die Gefahr hin, dass eine horizontale Richtlinie leicht um verbraucherschützende Inhalte ergänzt werden kann. Damit wird ein Instrument geschaffen, das nach tagespolitischen Stimmungen für eine oft überzogene Erweiterung des Verbraucherschutzes missbraucht werden kann.

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