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EU-Kommission stellt Vorschläge zur Verbesserung der Produktsicherheit vor

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Sicherheit von Produkten zu verbessern und die Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte zu verstärken. So soll vermieden werden, dass Verbraucher in Kontakt mit unsicheren Produkten kommen.

27.02.2013

Brüssel, 27.02.2013 – Um die Sicherheit von Produkten zu verbessern und die Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte zu verstärken, sollen die bisherige Richtlinie 87/357/EWG über Lebensmittelimitate und die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit durch eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten ersetzt werden. Parallel sollen die bisher auf verschiedene Rechtsakte verteilten und damit fragmentierten Bestimmungen zur Marktüberwachung in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, der außer für Lebensmittel für sämtliche Produkte gelten soll.

Nach Vorstellung der Kommission soll mit Hilfe der gesetzlichen Neuregelungen vermieden werden, dass Verbraucher in Kontakt mit unsicheren Produkten kommen. Damit solche Produkte schnell vom Markt genommen werden können, beabsichtigt die Kommission, insbesondere die Anforderungen an die Identifizierung und die Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten innerhalb der gesamten Lieferkette zu verschärfen. Den Überwachungsbehörden soll es ermöglicht werden, Produkte leichter zum Herstellungsort zurückzuverfolgen und - sofern dieser im Ausland liegt - Verbindung zu den Behörden des Ursprungslands aufzunehmen, um mit diesen geeignete Maßnahmen bei Beanstandungen zu vereinbaren. Ein weiterer Schwerpunkt der Neuregelungen liegt in der Schaffung eines stärker auf Kooperation ausgerichteten EU-weiten Marktüberwachungs-systems und in der Straffung der Verfahren für die Meldung gefährlicher Produkte. Synergien zwischen den bestehenden Systemen RAPEX (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) und ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung) sollen besser ausgeschöpft werden. UGAL und MITTELSTANDSVERBUND setzen sich dafür ein, dass die Prinzipien der Stufenverantwortung nicht verwässert werden.

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Es ist beabsichtigt die neuen Bestimmungen im Jahr 2015 in Kraft treten zu lassen.

DER MITTELSTANDSVERBUND wird den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam beobachten und über künftige neue Entwicklungen informieren.

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