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EU-Kommission stellt neuen Energieeffizienzplan vor

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen ihren Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen laut dem Energieeffizienzplan der EU-Kommission unterschiedliche neue Maßnahmen ergriffen werden. DER MITTELSTANDSVERBUND nimmt Stellung.

13.03.2011

Brüssel, 8. März. Die Europäische Kommission hat ihren neuen Energieeffizienzplan vorgestellt, in dem sie Maßnahmen zur weiteren Senkung des europäischen Energieverbrauchs vorlegt. Die öffentliche Hand soll dabei eine besondere Vorbildfunktion einnehmen und die Sanierung des öffentlichen Gebäudebestandes beschleunigen. Hinter dem Maßnahmenpaket steht das Ziel der Kommission, den europaweiten Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent senken. Die Steigerung der Energieeffizienz sei zum einen für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entscheidend. Zum anderen würde sie auch den privaten Haushalten erhebliche Einsparungen bringen. Den jüngsten Schätzungen zufolge wird die EU ihr Effizienzziel jedoch nur etwa zur Hälfte erreichen.

Daher kündigt der Energieeffizienzplan nun eine Reihe neuer Maßnahmen an, die innerhalb der kommenden Monate als konkrete Rechtssetzungsvorschläge vorgelegt werden sollen. Die umfassende Liste der Maßnahmen kann HIER heruntergeladen werden. Für mittelständische Unternehmen ist dabei besonders von Interesse, dass die Einführung neuer, energiesparender Systeme durch Anreize wie etwa Steuererleichterungen unterstützt werden soll. Ferner will die Kommission die Mitgliedsstaaten dazu bewegen, den mittelständischen Unternehmen umfangreiche Informationen zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung zu stellen. Auch die Weiterbildung in diesem Bereich soll gestärkt werden.

DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Überlegungen der Kommission, Verbundgruppen und ihre mittelständischen Mitglieder setzen sich für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz ein. Einige Maßnahmen übersteigen jedoch die Leistungsfähigkeit der KMU, die besondere Rolle der Verbundgruppen als Selbsthilfeeinrichtung muss stets Beachtung und Förderung finden. Ebenso ist bei der steuerlichen Förderung energieeffizienter Technologien die besondere Situation im kooperierenden Mittelstand zu berücksichtigen. So bedürfen selbstständige mittelständische Unternehmen bei der Einführung energieeffizienter Prozesse häufig der Hilfe durch die Kooperationen bzw. durch Dritte als Dienstleister. Im Rahmen steuerlicher Fördermaßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung ist daher sicherzustellen, dass ein indirektes Energieeffizienzmanagement durch Auslagerung auf Dritte zu den gleichen steuerlichen Vorteilen führt. Entscheidend muss hier der zu erbringende Beweis der Effizienzsteigerung sein.

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