EU-Kommission schlägt gemeinsames europäisches Kaufrecht vor
Die EU-Kommission hat nach langer interner Diskussion den Entwurf eines optionalen europäischen Kaufrechts vorgestellt. DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt den Vorstoß, bemängelt jedoch die fehlende Regelung des Eigentumsvorbehalts.
14.10.2011
Die Kommission hat nach langer interner Diskussion den Entwurf eines fakultativen gemeinsamen europäischen Kaufrechts vorgestellt. Dieses europäische Kaufrecht stellt ein Angebot an die Vertragsparteien dar, das vom Verbraucher ausdrücklich als Rechtsbasis für das geschlossene Geschäft akzeptiert werden muss.
DER MITTELSTANDSVERBUND hat sich in der vorangegangenen Diskussion als einer der wenigen Befürworter für ein harmonisiertes obligatorisches Kaufrecht ausgesprochen. Nur ein möglichst verbindliches, gleiches Vertragsrecht in Europa würde die gewünschten Vorteile für den Mittelstand erbringen. Ein bloß fakultatives, das heißt optionales Kaufrecht würde nur zu den 27 verschiedenen vertragsrechtlichen Regelungen in Europa eine 28. Rechtsordnung hinzufügen. Ob der Verbraucher ein neues, ihm unbekanntes Recht akzeptiert, ist höchst zweifelhaft. Die Akzeptanz dieses einheitlichen Kaufrechts erkauft sich die Kommission, indem sie den höchsten Standard von Verbraucherschutzregelungen, die in Europa Gültigkeit haben, als Grundlage des Vorschlages ausgewählt hat.
Darüber würde die Lieferbereitschaft deutlich erhöht, da der Verkäufer ein Sicherungsmittel für die Beitreibung seiner Kaufpreisforderung in der Hand hätte, das er in allen Mitgliedstaaten realisieren kann. Bisher ist dies selbst mit Rechtskenntnissen nicht ohne weiteres durchsetzbar, teilweise sogar unmöglich.
Entscheidende Kriterien des Vorschlages sind
- die Freiwilligkeit, das Vertragsrecht findet nur Anwendung, wenn sich die Parteien darauf einigen
- die Beschränkung auf grenzüberschreitende Verträge
- B2C-Geschäfte oder B2B-Geschäfte, unter der Bedingung, dass wenigstens einer der ertragsbeteiligten ein KMU ist.
Erfreulich ist, dass die Verordnung den Mitgliedsstaaten das Recht zubilligt, dieses Vertragsrecht auch grundsätzlich fakultativ für B2B-Unternehmen ohne KMU-Bezug anzubieten.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des EP hat bereits den Vorschlag grundsätzlich begrüßt. Die Polnische Präsidentschaft strebt eine zügige Behandlung im Rat an. Der MITTELSTANDSVERBUND vermisst in dem Vorschlag eine Regelung des Eigentumsvorbehalts als Sicherheit für den Verkäufer, insoweit besteht Nachbesserungsbedarf. Den Vorschlag finden Sie hier, Bemerkungen sind erwünscht.