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EU-Kommission macht Vorschlag zur Änderung der Fahrpersonalrichtlinie

Kurz vor dem Jahreswechsel hat dieEU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der sogenannten Fahrpersonalrichtlinie (2002/15/EG) vorgelegt.

09.01.2009

Kurz vor dem Jahreswechsel hat dieEU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der sogenannten Fahrpersonalrichtlinie (2002/15/EG) vorgelegt, der folgende Kernpunkte enthält:
  • Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben der EU sollen selbstständige Kraftfahrer weiterhin von dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen bleiben.
  • Sogenannte "scheinselbstständige" Kraftfahrer sollen in den Geltungsbereich der Richtlinie einbezogen werden. "Scheinselbstständigkeit" wird nach dem Vorschlag definiert als Tätigkeit einer Person, die zwar nicht durch einen Arbeitsvertrag oder in anderer Weise an einen Arbeitgeber gebunden ist, - die jedoch über keinen freien Gestaltungsspielraum für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit verfügt, - deren Einkünfte nicht direkt von erzieltem Gewinn abhängen, - die nicht die Freiheit hat, einzeln oder durch eine Zusammenarbeit zwischen selbstständigen Kraftfahrern Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kunden zu unterhalten.
  • Der Vorschlag definiert Nachtarbeit als jede Tätigkeit, die während der Nachtzeit ausgeübt wird und von mindestens zwei Stunden Dauer ist.
  • Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, durch regelmäßige Überwachung und Kontrolle die Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften sicherzustellen.

Den vollständigen Text des Richtlinienvorschlages finden Sie zum download hier.

Eine Änderung der nach der Richtlinie bisher vorgesehenen Arbeitsbedingungen sowie Lenk- und Ruhezeiten ist nicht vorgesehen, so dass sich für angestellte Kraftfahrerkeine weiteren Folgen ergeben. Auslegungsprobleme könnten sich künftig hinsichtlich der Abgrenzung zwischen "echten" Selbständigen und "Scheinselbstänigen" ergeben.Der Auftraggeber eines "Scheinselbständigen" muss danach ebenso wie ein Arbeitgeber für die Einhaltung der Richtlinienvorgaben durch den Kraftfahrer einstehen.

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