EU Kommission beruft Expertengruppe zum Referenzrahmen für das europäische Vertragsrecht
Ziel dieser Expertengruppe ist es, die Kommission bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für einen gemeinsamen Referenzrahmen für das europäische Vertragsrecht zu unterstützen
31.05.2010
Bereits 1999 hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert zu prüfen, ob die Harmonisierung des materiellen Zivilrechts erforderlich sei. Gestützt durch mehrere Mitteilungen der Kommission, Aktionspläne und Forschungsprogramme hat die Kommission nun in der Strategie „Europa 2020“ festgestellt, dass es für Verbraucher und Unternehmer leichter und preiswerter werden müsse, Verträge mit Geschäftspartnern im Binnenmarkt zu schließen. Am 26. April hat die EU Kommission eine Expertengruppe für einen gemeinsamen Referenzrahmen im Bereich des europäischen Vertragsrechts ins Leben gerufen und deren Einberufung der Generaldirektion Recht übertragen.
Ziel dieser Expertengruppe, die aus unabhängigen Rechtsexperten, Angehörigen der Rechtsberufe und Experten der Bürgergesellschaft bestehen soll, ist es, die Kommission bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für einen gemeinsamen Referenzrahmen für das europäische Vertragsrecht, sowohl für das Verbraucher- als auch für das Handelsvertragsrecht zu unterstützen. Die Expertengruppe soll unabhängig arbeiten.
Grundsätzlich begrüßt der ZGV diese Entwicklung, die prinzipiell geeignet erscheint, dieses Thema nach über 10 Jahren Diskussionen zu beschleunigen. Der ZGV befürwortet eine größere Kohärenz des europäischen Vertragsrechts. Für die international tätigen Verbundgruppen stellt dies eine Vereinfachung der Geschäftsabläufe zwischen der Verbundgruppe und Mitgliedern in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU dar. Die mit der Benennung der Experten betraute Generaldirektion Justiz hat nach dem ZGV vorliegenden Informationen jedoch zur Expertengruppe die bereits bisher involvierten Wissenschaftler eingeladen, was den Schluss nahelegt, dass kein „frischer Wind“ in diese Thematik hineinkommt.