EU-Grünbuch „Sammelklagen“
Durchsetzung kollektiver Klagen soll erleichtert werden — ZGV kritisiert „Amerikanisierung“ des Verbraucherrechts
23.11.2008
Brüssel, 27.11.2008: Die Europäische Kommission hat ihr Grünbuch zu„Sammelklagen“, d.h. zu kollektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher veröffentlicht. Mit den dort enthaltenen Vorschlägen soll diesen die Durchsetzung ihrer Rechte in solchen Fällen erleichtert werden, in denen zahlreiche Verbraucher durch eine verbraucherrechtswidrige Praxis eines einzelnen Gewerbetreibenden geschädigt wurden. Gegen das Verbraucherrecht verstoßen nach Ansicht der Kommission z. B. überhöhte Preise — durch Berechnung versteckter Nebenkosten oder Überfakturierung —, irreführende Werbung auf Websites oder das Fehlen vorgeschriebener Informationen über Finanzprodukte.
Aus Sicht der EU-Kommission verursachen derartige Praktiken beim einzelnen Verbraucher oft einen sehr geringen Schaden, für den in aller Regel kein Ersatz beansprucht wird. Wenn jedoch viele Verbraucher davon betroffen sind, entstehen insgesamt große Schäden; zudem wird die Lauterkeit des Wettbewerbs beeinträchtigt und Märkte werden verzerrt.
Das Grünbuch beschreibt die Hindernisse, die einer wirksamen Durchsetzung der Verbraucherrechte entgegenstehen. Dazu zählen der Zugang zu Rechtsbehelfen, ihre Effektivität und die damit verbundenen Kosten; ferner werden verschiedene Optionen zur Lösung der ermittelten Probleme präsentiert. Zweck aller im Grünbuch beschriebenen Maßnahmen ist eine effektive Rechtsdurchsetzung für die Verbraucher; die Geltendmachung unbegründeter Forderungen soll jedoch möglichst verhindert werden.
Der ZGV steht den Vorschlägen der EU-Kommission kritisch gegenüber, da Sammelklagen erhebliches Missbrauchs- und Erpressungspotential haben. In den USA sind sie Teil der dort berüchtigten Klageindustrie. Die aktuellen Überlegungen auf europäischer Ebene müssen deshalb dringend auf den Prüfstand gestellt werden. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass es nicht zu den aus den USA bekannten Fehlentwicklungen kommt.
Stellungnahmen zum Grünbuch können bis zum 01. März 2009 bei der Kommission eingereicht werden.
Das Grünbuch ist unter folgendem link abrufbar:
http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/greenpaper_de.pdf
Die Stellungnahmen können bis zum 01. März 2009 an folgende Email-Adresse geschickt werden: Sanco-consumer-collective-redress@ec.europa.eu